Betriebsrat darf Kollegen nicht von der Arbeit abhalten

09.02.2005
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass Mitglieder des Betriebsrates Kollegen nicht von der Arbeit abhalten dürfen (Az 6 Sa 1116/04).

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 24.09.2004 entschieden, dass Mitglieder des Betriebsrates Kollegen nicht von der Arbeit abhalten dürfen (Aktenzeichen 6 Sa 1116/04).

Verwickeln Betriebsratsmitglieder Mitarbeiter unaufgefordert in lange Gespräche, können diese nach entsprechender Abmahnung in eine andere Abteilung versetzt werden - selbst wenn sie dort nach der Versetzung finanziell schlechter gestellt sind. Das Landesarbeitsgericht Berlin begründet sein Urteil damit, dass Betriebsräte anderfalls den Betriebsfrieden stören.

In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Betriebsrat einem Kollegen unaufgefordert über eine Stunde lang ein Gespräch über die Firmenpolitik aufgedrängt. Die Berufung des betroffenen Betriebsratsmitglieds gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 7.04.2004 (Aktenzeichen 44 Ca 29048/03) wurde zurückgewiesen, eine Revision nicht zugelassen. (mf)

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