Betriebsrat darf nicht belogen werden

02.10.2003

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß - im verhandelten Fall nicht vollständig und wahrheitsgemäß - über die Gründe der Kündigung unterrichtet oder die Arbeitnehmervertretung gar irregeführt hat. Insbesondere darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat den Sachverhalt nicht irreführend schildern, "damit sich die Kündigungsgründe als möglichst überzeugend darstellen" (Arbeitsgericht Berlin, Az.: 88 Ca 28454/01). (jlp)

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