Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Betriebsrat darf Personalchef nicht boykottieren

25.06.2020
Der Betriebsrat eines Unternehmens darf sich nicht weigern, mit dem zuständigen Personalchef zusammenzuarbeiten.
An das Betriebsverfassungsgesetz muss sich sowohl der Betriebsrat als auch der Arbeitgeber halten.
An das Betriebsverfassungsgesetz muss sich sowohl der Betriebsrat als auch der Arbeitgeber halten.
Foto: Pressmaster - shutterstock.com

Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf betont und den Betriebsrat eines Solinger Felgenherstellers aufgelöst, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte (Az.: 14 TaBV 75/19).

Der Betriebsrat hatte förmlich beschlossen, nicht mehr mit dem ungeliebten Personalleiter zu kooperieren und dies auch umgesetzt. Damit habe der Betriebsrat einen schweren Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz begangen, das eine "vertrauensvolle Zusammenarbeit" verlange, befanden die Richter.

Die Argumentation des Betriebsrats, der Personalchef habe selbst gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen, ließ das Gericht nicht gelten: Dagegen hätte sich die Arbeitnehmervertretung mit zulässigen Mitteln wehren können. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/rs)

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