Bewerbungsgespräch: Fragen nach Vermögen zulässig

07.06.2005
In Außnahmefällen, etwa wenn es sich um einen Vertrauensposten handelt, sind Fragen nach dem Privatvermögen des Bewerbers durchaus zulässig.

Ob ein Arbeitnehmer Schulden oder ein Vermögen angehäuft hat, geht die Firma eigentlich nichts an. In Ausnahmefällen darf der künftige Chef beim Bewerbungsgespräch trotzdem nach der finanziellen Situation fragen. Beispielsweise wenn es sich bei dem Posten um eine "Vertrauensposition" handelt, bei dem der Arbeitnehmer mit erheblichen finanziellen Mitteln umgehen muss, dann hat der künftige Arbeitgeber ein begründetes Interesse daran, zu wissen, ob sein Angestellter dringend Geld braucht oder eventuell gar erpressbar ist. Ferner darf der Vorgesetzte fragen, ob gegen den Arbeitnehmer Pfändungstitel vorliegen. Denn dann ist ja eine Gehaltspfändung absehbar. (mf)

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