Gut für EDV-ler

BFH erweitert Kreis der IT-Freiberufler

26.03.2010

IT-Projektleiter als freier Beruf

Ein Autodidakt, der über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, kann als Leiter von IT-Projekten einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf ausüben.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH, so Passau, war nur die Entwicklung von anspruchsvoller Software durch Diplom-Informatiker oder vergleichbar qualifizierter Autodidakten eine ingenieurähnliche und damit freie Berufstätigkeit im Sinne des Gewerbesteuerrechts. Mit den nun veröffentlichten Urteilen hat der BFH den Kreis der ingenieurähnlichen Tätigkeiten auch für den technischen Bereich der elektronischen Datenverarbeitung erweitert.

Passau empfiehlt, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de, www.duv-verband.de

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