Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut über einen Entschädigungsanspruch entschieden, der wegen der überlangen Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens geltend gemacht worden war (siehe bereits Pressemitteilung Nr. 27 vom 15.5.2013). Darauf verweist Fachanwalt für Erb-, Steuer sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Norbert Gieseler aus der Nürnberger Kanzlei Meinhardt, Gieseler & Partner, Präsident des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.12.2013 zu seinem Urteil vom 7.11.2013 - X K 13/12.
Allgemeine Leitlinien
In der aktuellen Entscheidung hat der für alle Entschädigungsklagen aus dem Bereich der Finanzgerichtsbarkeit in erster und letzter Instanz zuständige X. Senat des BFH erstmals allgemeine Leitlinien für die Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer finanzgerichtlicher Verfahren aufgestellt.
Danach ist der Anspruch auf eine zügige Erledigung des Rechtsstreits stets abzuwägen mit dem Anspruch auf eine möglichst weitgehende inhaltliche Richtigkeit und eine möglichst hohe Qualität gerichtlicher Entscheidungen, dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter und dem Anspruch auf den gesetzlichen Richter. Dem Ausgangsgericht steht ein erheblicher Spielraum für die Gestaltung seines Verfahrens zu. Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich allerdings die Pflicht, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen.
Da die gesetzliche Regelung (§ 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes) den konkreten Einzelfall in den Vordergrund stellt, können keine festen Fristen bezeichnet werden, in denen ein Verfahren im Regelfall abschließend erledigt sein muss. Angesichts der im Vergleich zu anderen Gerichtsbarkeiten relativ homogenen Fallstruktur in der Finanzgerichtsbarkeit können jedoch für bestimmte Abschnitte des Verfahrens in zeitlicher Hinsicht Angemessenheitsvermutungen aufgestellt werden.
Bei finanzgerichtlichen Klageverfahren, die im Vergleich zu dem bei derartigen Verfahren typischen Ablauf keine wesentlichen Besonderheiten aufweisen, spricht eine Vermutung für die Angemessenheit der Verfahrensdauer, wenn das Gericht gut zwei Jahre nach dem Eingang der Klage mit Maßnahmen beginnt, die das Verfahren einer Entscheidung zuführen sollen, und die damit begonnene "aktive" Phase des gerichtlichen Handelns nicht durch nennenswerte Zeiträume unterbrochen wird, in denen das Gericht die Akte unbearbeitet lässt.
BFH bejaht Entschädigungsanspruch
Im konkreten Fall war ein Klageverfahren, mit dem ein höherer Kindergeldanspruch geltend gemacht wurde, insgesamt acht Jahre und neun Monate beim Finanzgericht (FG) anhängig. Da der Fall in rechtlicher Hinsicht schwierig war und Sachverhaltsermittlungen im Ausland erforderte, war dem FG hier ein überdurchschnittlich langer Zeitraum zur Bearbeitung des Verfahrens einzuräumen. Gleichwohl hat der BFH bei einer Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls eine Verzögerung um insgesamt 43 Monate angenommen, weil das Verfahren, auch wegen mehrfachen Wechsels des zuständigen Berichterstatters, immer wieder über längere Zeiträume unbearbeitet geblieben ist.
Der BFH hat hier zunächst durch Zwischenurteil nur über den Entschädigungsanspruch dem Grunde nach entschieden und diesen bejaht. Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung ist dem noch ausstehenden Endurteil vorbehalten.
Dr. Gieseler empfiehlt. dies zu beachten und in allen Zweifelsfragen Rechtsrat einzuholen, wozu er u. a. auch auf den DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. - www.duv-verband.de - verweist.
Weitere Informationen und Kontakt: Dr. Norbert Gieseler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und DUV-Präsident, c/o Meinhardt, Gieseler & Partner, Rathenauplatz 4-8, 90489 Nürnberg, Tel.: 0911 580560-0, E-Mail: kanzlei@mgup.de, Internet: www.mgup-kanzlei.de
- So sponsert der Fiskus die Berufsausbildung
Viele Berufseinsteiger und Karrierewillige können sich freuen. Laut aktueller Rechtsprechung sind möglicherweise alle Kosten einer Berufsausbildung von der Steuer absetzbar. Was zu beachten ist, sagt Dr. Stephanie Thomas. - Steuerliche Behandlung von Reisekosten
Seit Januar 2014 gilt die zweistufige Verpflegungspauschale, regelmäßige Arbeitstätten werden indes abgeschafft. Wir fassen die Gesetzesänderungen bei den Reisekosten zusammen, die auch Dienstleister in der ITK-Branche betreffen können. - Wenn der Steuerberater falsch liegt
Mancher Steuerberater hat versucht, Strafen wegen verletzter Pflichten zu entgehen – sie seien verjährt, heißt es oft. Der BGH hat dies in einer jüngsten Entscheidung nicht gelten gelassen. - Auslandskonto = Generalverdacht
Wer ein Bankkonto bei einer ausländischen Bank unterhält, steht in gewisser Hinsicht bereits unter Generalverdacht. Jürgen Möthrath nennt Details. - Finanzamt darf spontan vorbeischauen
Der Fiskus rüstet im Kampf gegen Steuerausfälle weiter auf. Finanzbehörden dürfen nun unangemeldet Lohn- und Gehaltsunterlagen in den Geschäftsräumen prüfen. Was Unternehmen beachten sollten und welche Vorkehrungen ratsam sind, sagt Jochen J. Muth. - Zeitwertkonten und Finanzamt
Viele Menschen möchten der Arbeitsroutine einmal längere Zeit entfliehen. Um dies zu ermöglichen, richten immer mehr Firmen Zeitwertkonten ein. Was Unternehmen beachten sollten, damit das Finanzamt mitspielt, erläutert Klaus Zimmermann. - Leistung muss sich lohnen – tatsächlich?
Auch wenn die Gehaltssysteme undurchsichtig sind, fördern sie nachweislich die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Stellt sich die Frage: Wieso nicht anders? Es gibt doch erprobte Alternativen. - Lohnende und teure Fehler des Steuerberaters
Bei Fehlern in der Steuererklärung kommt es letztlich darauf an, ob der Bundesfinanzhof (BFH) sie für offensichtlich hält – oder eben nicht. Eine Analyse zweier Urteile. - Betrugsmaschen – worauf Sie achten sollten
Die Betrüger werden immer dreister, ob Online-Banking, Gewinnspiele oder Telefonabzocke. Die Arag-Experten zeigen Ihnen, wie Sie sich vor Betrügern schützen können. - Finanzamt beäugt Geschenke an Geschäftspartner
Wer seinen Kunden etwas schenkt, sollte die Vorgaben der Finanzbehörden genau beachten. Andernfalls drohen steuerliche Nachteile für Schenker und womöglich auch Beschenkte, warnt Rainer Föllmer. - Erstattungszinsen sind Kapitaleinkünfte
Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sogenannte Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer. - Steuererklärung per Fax möglich
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein meint, eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung ist auch per Fax möglich. Details von den Steuerexperten der Kanzlei WW+KN. - Geschäftsführer haften (fast) immer
Weiß der Chef, dass sich seine GmbH in einer finanziellen Schieflage befindet, hat er persönlich eine gesteigerte Überwachungspflicht. - Das Wichtigste zur Kettenschenkung
Familien können durch Vermögensübertragungen mit anschließender Weiterschenkung kräftig Steuern sparen. Der Bundesfinanzhof hat nun die Rahmenbedingungen für Kettenschenkungen konkretisiert. Details von Dr. Stephanie Thomas. - Bauträger ist nicht Steuerschuldner
Nach § 13b Abs. 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 2005 schuldet (ausnahmsweise) der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bei bestimmten Bauleistungen, wenn er selbst Bauleistungen erbringt. - Steuerliche Aspekte bei Mahlzeiten
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit eine "übliche” Mahlzeit zur Verfügung, ist dafür künftig der amtliche Sachbezugswert anzusetzen. Weil es aber keine Regel ohne Ausnahme und Sonderregeln gibt, hat das Bundesfinanzministerium auch zur Mahlzeitengestellung Details geregelt. - Versicherungen im Todesfall
Was geschieht mit Versicherungen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt? Die Arag-Experten sagen, worauf man bereits bei Lebzeiten achten sollte. - Schenkung zwischen Ehegatten
Schenkt ein Ehemann seiner Frau eine Ferienwohnung, liegt keine steuerfreie Zuwendung vor. Vielmehr fällt Schenkungsteuer an. - Steuervorteil für Handwerkerleistungen
Während neue Wohnfläche jetzt gefördert wird, ist der Schornsteinfeger nur noch eingeschränkt abziehbar. Details von der WW+KN-Steuerexperten. - Beschäftigung von Familienangehörigen
Die Mitarbeit von Familienangehörigen in Unternehmen ist praktisch und finanziell reizvoll. Doch sie setzt voraus, diese präzise für die Finanzbehörden nachweisen zu können. - Gratis-Handy und Umsatzsteuer
In bestimmten Fällen ist bei der Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen Vermittler von Mobilfunkverträgen der Bonus des Netzbetreibers steuerpflichtig. - Heim und Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung
Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, wann Pflegeleistungen und Heimunterbringung als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden. - Güterstand und Firmenschutz
Unternehmer und Gesellschafter sollten sich frühzeitig Gedanken über ihren Güterstand machen. Welche Regelungen für das Unternehmen und die Familie sinnvoll sind, erklärt Gereon Gemeinhardt von der DHPG. - Amazon Kindle und die Nomenklatur
E-Book-Reader wie Kindle und Co. zählen zu den Dingen, die das Leben einfacher gestalten. Aber fallen für den Import von Lesegeräten für elektronische Bücher in die EU eigentlich Zölle an? - Beschränkte Steuer für Gratis-Handys
Vermittler von Mobilfunkverträgen müssen keine Umsatzsteuer auf den Einkaufspreis von beigelegten Handys zahlen. Eine Analyse eines Urteils des Bundesfinanzhofs.