Rechtsstreit um Lieferantenrabatte

BGH setzt Rabatthunger des Handelsriesen Edeka Grenzen

25.01.2018
Im Streit um Lieferantenrabatte nach der Übernahme der Plus-Discount-Filialen durch Edeka hat das Bundeskartellamt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg erzielt.
Rückschlag für Edeka im Rechtsstreit um Lieferantenrabatte
Rückschlag für Edeka im Rechtsstreit um Lieferantenrabatte
Foto: M DOGAN - shutterstock.com

Der Kartellssenat hob am Dienstag in einer Grundsatzentscheidung in Karlsruhe ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom November 2015 in wichtigen Teilen auf, das Edeka im Streit um Lieferantenrabatte recht gegeben hatte (Az.: KVR 3/17).

Marktführer Edeka hatte Ende 2008 rund 2300 Plus-Filialen von Tengelmann übernommen und größtenteils seiner eigenen Discountkette Netto zugeschlagen. Das Bundeskartellamt stellte 2014 fest, dass Edeka mit anschließenden Rabattforderungen bei Lieferanten gegen das Kartellrecht verstoßen habe.

In dem Rechtsstreit geht es konkret um Sonderverhandlungen zwischen Edeka und vier Sektherstellern. Das OLG hatte die Rabatte noch als Ergebnis von Verhandlungen annähernd gleichstarker Partner gewertet.

Edeka missbraucht Verhandlungsmacht

Nach der Entscheidung des BGH ist bei den Lieferkonditionen das sogenannte Rosinenpicken im Rahmen eines "Bestwertabgleichs" nicht zulässig. So sei es missbräuchlich, die Anpassung der Edeka-Konditionen an einzelne, günstigere Konditionsbestandteile von Plus zu fordern, ohne das Gesamtpaket zu berücksichtigen.

Edeka durfte nach dem BGH-Urteil für den Vergleich von Konditionen keine Stichtage wählen, die deutlich vor dem Zusammenschluss und dem Beginn der Sonderverhandlungen lagen. Auch dürfen keine Zahlungen wie eine "Partnerschaftsvergütung" gefordert werden, denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Edeka habe damit gegen das sogenannte Anzapfverbot aus dem Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen.

Nach Überzeugung des Bundeskartellamtspräsidenten Andreas Mundt zeigt die BGH-Entscheidung, dass das kartellrechtliche Verbot des Missbrauchs von Verhandlungsmacht greift. "Hartes Verhandeln bleibt möglich, ein Missbrauch von Marktmacht ist verboten."

Ein Sprecher der Edeka Zentrale in Hamburg teilte mit, man werde zunächst die Urteilsbegründung prüfen. Erst dann könne man einschätzen, welche Auswirkungen das Urteil für die Branche habe. (dpa/ib)

Zur Startseite