BGH-Urteil zu Irreführender Werbung

17.01.1997
Wer für Waren wirbt, die nicht sofort verfügbar sind, macht sich der irreführenden Werbung schuldig. Dies berichtet das im Bonner Wirtschaftsfachverlag Norman Rentrop erscheindende "Handbuch für Selbständige & Unternehmer" unter Berufung auf ein Urteil des Bundgesgerichtshofes (BGH). In dem Fall hatte ein EDV-Händler in einer Tageszeitung ein Notebook angeboten, das jedoch am Erscheinungstag der Anzeige nicht vorrätig war.Ausnahmen machte der BGH in seiner Entscheidung nur für Waren, bei denen der Verbraucher mit einer Auslieferung erst auf Bestellung rechnen kann. Dazu zählen nach Ansicht der Richter aber nicht Computer. Ein nicht unerheblicher Teil der Interessenten erwarte die sofortige Mitnahmemöglichkeit.

Wer für Waren wirbt, die nicht sofort verfügbar sind, macht sich der irreführenden Werbung schuldig. Dies berichtet das im Bonner Wirtschaftsfachverlag Norman Rentrop erscheindende "Handbuch für Selbständige & Unternehmer" unter Berufung auf ein Urteil des Bundgesgerichtshofes (BGH). In dem Fall hatte ein EDV-Händler in einer Tageszeitung ein Notebook angeboten, das jedoch am Erscheinungstag der Anzeige nicht vorrätig war.Ausnahmen machte der BGH in seiner Entscheidung nur für Waren, bei denen der Verbraucher mit einer Auslieferung erst auf Bestellung rechnen kann. Dazu zählen nach Ansicht der Richter aber nicht Computer. Ein nicht unerheblicher Teil der Interessenten erwarte die sofortige Mitnahmemöglichkeit.

Zur Startseite