Bitkom: Der Streit über die Urheberrechtsabgabe geht vor Gericht

19.03.2001
Der Streit um die Urheberrechtsabgabe auf CD-Brenner geht weiter. Wie der Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaftelekommunikation und Neue Medien e.V.) meldet, konnte keine Einigung mit der Zentralstelle für private überspielungsrechte erzielt werden. Die Verwertungsgesellschaften hätten sich nicht bereit erklärt, einen gemeinsamen Gesamtvertrag mit der Industrie abzuschließen, mit dem alle vermeintlichen Vergütungsansprüche für CD-Brenner abgegolten werden. Letzten November hatte Hewlett-Packard mit der ZPü einen vorläufigen Vergleich über eine pauschale Abgabe auf CD-Brenner geschlossen: So sollten so lange pauschal 12 Mark pro Brenner anfallen, bis der Hersteller einen digitalen Kopierschutz in die Geräte einbaut. Nachdem kein Gesamtvertrag mit den Verwertungsgesellschaften zustande kam, hat Hewlett-Packard den Vergleich w. Nun werden sich die Gerichte mit der Lösung des Problems befassen müssen. (st)

Der Streit um die Urheberrechtsabgabe auf CD-Brenner geht weiter. Wie der Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaftelekommunikation und Neue Medien e.V.) meldet, konnte keine Einigung mit der Zentralstelle für private überspielungsrechte erzielt werden. Die Verwertungsgesellschaften hätten sich nicht bereit erklärt, einen gemeinsamen Gesamtvertrag mit der Industrie abzuschließen, mit dem alle vermeintlichen Vergütungsansprüche für CD-Brenner abgegolten werden. Letzten November hatte Hewlett-Packard mit der ZPü einen vorläufigen Vergleich über eine pauschale Abgabe auf CD-Brenner geschlossen: So sollten so lange pauschal 12 Mark pro Brenner anfallen, bis der Hersteller einen digitalen Kopierschutz in die Geräte einbaut. Nachdem kein Gesamtvertrag mit den Verwertungsgesellschaften zustande kam, hat Hewlett-Packard den Vergleich w. Nun werden sich die Gerichte mit der Lösung des Problems befassen müssen. (st)

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