BITKOM fordert: ITK-Förderung soll ins Grundgesetz

16.02.2005
Die Förderung von Innovationen und neuen Technologien soll als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden. Das fordert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). "Das Thema Innovation gehört nicht nur in die Parteiprogramme, es gehört in die Verfassung", sagte BITKOM-Präsident Willi Berchtold gestern in Berlin.

Die Förderung von Innovationen und neuen Technologien soll als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden. Das fordert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). "Das Thema Innovation gehört nicht nur in die Parteiprogramme, es gehört in die Verfassung", sagte BITKOM-Präsident Willi Berchtold gestern in Berlin.

Als Grund für diesen Vorstoß nannte Berchtold die aktuellen Ergebnisse der Verband-Studie "Daten zur Informationsgesellschaft". Denen zufolge liegt Deutschland bei der Hightech-Ausstattung im internationalen Vergleich in diversen Bereichen zurück: Beispielsweise seien nur 17 Prozent der Haushalte mit einen schnellen Internetzugang ausgestattet, das sei in Westeuropa unterer Durchschnitt. Auch der Markt für Online-Inhalte sei mit 204 Millionen Euro wesentlich schwächer entwickelt als bei den Nachbarn. Selbst der Mobilfunk biete noch Spielraum: In Italien kommen auf 100 Einwohner 103 Handys, in Schweden sind es 102, in Deutschland hofft man bis 2007 auf eine Abdeckung von 98 Prozent.

"Die ITK-Industrie kann ein Plus von fünf Prozent pro Jahr erreichen, wenn die Politik für ein innovationsfreundliches Umfeld sorgt", sagte Berchtold. Derzeit rechnet der BITKOM mit einem Zuwachs von gut drei Prozent im laufenden Jahr. Berchtold: "Wir fordern keine Subventionen. Wir fordern den modernen Staat".

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