Bitkom gegen Pauschalabgabe

12.04.2001
Digital-Rights-Management-Systeme (DRM) ermöglichen den Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken. Pauschale Abgaben auf IT-Geräte seien daher nicht mehr zeitgemäß und wirkten als Wachstumsbremse, argumentiert der Branchenverband Bitkom.

Für den uneingeschränkten Einsatz digitaler Kopierschutzlösungen plädiert der Bundesverband Informationstechnik, Telekommunikation und neue Medien e.V., Bitkom. Pauschalabgaben auf alle möglichen IT-Geräte, wie von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) weiterhin favorisiert, seien ein Anachronismus im digitalen Zeitalter, so Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom. Er verweist auf Systeme, mit denen Autoren Texte über das Internet vermarkten könnten. Dabei hat der Autor die Möglichkeit, die Nutzung seiner Werke - Ansicht, Download, Druck, Kopie - individuell zu definieren und für die verschiedenen Verwendungszwecke einen Preis festzulegen. Seit kurzem, so Harms, sei als weiteres Beispiel auch ein Kopierer auf dem Markt, der Wasserzeichen erkenne. Damit geschützte Dokumente könnten nicht mehr vervielfältigt werden.

Mit Digital-Rights-Management-Systemen (DRM) lassen sich Werke schützen und eine angemessene Vergütung ihrer Nutzung sicherstellen. Solche Lösungen haben gegenüber einer Pauschalabgabe mehrere Vorteile. So zahlt der Verbraucher nur im Fall der Nutzung, Piraterieakte werden unterbunden und Verwaltungskosten massiv reduziert.

Harms argumentiert weiter, dass es sich bei multifunktionalen Geräten wie PCs oder CD-Brennern um eine neue Produktklasse handelt, auf die das 30 Jahre alte Vergütungssystem schlicht nicht mehr passe. Die Pauschalabgabe stellt ausschließlich eine Kompensation für zulässige private Kopien dar. Dem Nutzer entsteht der fälschliche Eindruck, er könne durch die Entrichtung der Gebühr frei über die beabsichtigte Vervielfältigung verfügen. "Dem ist aber nicht so, die Abgabe ist kein Freibrief für illegale Kopien", sagt Harms. Die digitale Rechteverwertung hingegen würde auch dem Endverbraucher den Wert des geistigen Eigentums wieder vor Augen führen.

Würden sich die Verwertungsgesellschaften mit ihren Forderungen nach zusätzlichen Abgaben auf alle möglichen IT-Geräte durchsetzen, so wären Preiserhöhungen die Folge. So sollen für PCs 82 Mark, für den kleinsten Drucker 40 Mark, für CD-Brenner insgesamt mindestens 22 Mark und für Scanner 20 Mark Gebührenaufschlag erhoben werden. Eine solche Verteuerung wäre aber eine Arbeitsplatz vernichtende Wachstumsbremse, warnt der Bitkom-Vize.

www.bitkom.org

ComputerPartner-Meinung:

Eine funktionierende digitale Kopierschutzlösung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem zur Zeit noch praktizierten und von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) heiß verfochtenen Pauschalsystem. Der Verbraucher zahlt weniger für die Geräte und die Rechte des Urhebers werden besser geschützt. Dies wäre der Idealfall. Doch sicher gibt es noch zahlreiche Schwierigkeiten technischer und rechtlicher Art. Weitere Gespräche zwischen Vertretern aus Politik, IT-Industrie und den Verwertungsgesellschaften sind notwendig. (de)

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