Zentrale Punkte umstritten

Bitkom kritisiert EU-Copyright-Paket



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Das europäische Leistungsschutzrecht verhindert Innovationen. IPTV-Anbieter sollten beim Rechtekauf gleichbehandelt werden, Korrekturen vom EU-Parlament sind dringend notwendig.
Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer, warnt vor den Gefahren, welche die Reform des Urheberrechts in der Europäischen Union mit sich bringen können.
Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer, warnt vor den Gefahren, welche die Reform des Urheberrechts in der Europäischen Union mit sich bringen können.
Foto: Bitkom

Der Digitalverband Bitkom hat zentrale Punkte aus den veröffentlichten Entwürfen für eine Richtlinie und eine Verordnung zur Reform des Urheberrechts in der Europäischen Union kritisiert. "Das Copyright-Paket der EU-Kommission ist nicht der große Wurf", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Dringend notwendige Reformen gehe der Entwurf gar nicht oder nur halbherzig an.

Aus Sicht der Digitalwirtschaft mache es keinen Sinn, das in Deutschland gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen und auf die gesamte EU zu übertragen. Das Leistungsschutzrecht werde die Informationsvielfalt im Internet verringern, wenn innovative Dienste und Start-ups für die Verbreitung von Online-Nachrichten durch hohe Lizenzkosten und rechtliche Unsicherheiten ausgebremst werden.

Snippets und Leistungsschutzrecht

Nach den Plänen der EU-Kommission dürfen Suchmaschinen oder andere Webseiten nicht mal kürzeste Artikelauszüge ("Snippets") anzeigen, wenn sie auf journalistische Texte verlinken. Die Schutzdauer soll statt einem Jahr wie aktuell in Deutschland 20 Jahre betragen. Zudem soll nicht nur das Veröffentlichen von Links oder Snippets unter das Leistungsschutzrecht fallen, sondern auch das Kopieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Suchmaschinen Artikel indexieren und dabei eine Kopie in ihre Datenbank aufnehmen, um sie bei einer Suche auffindbar zu machen.

"Es besteht die Gefahr, dass Suchmaschinen journalistische Texte aus ihrer Suche komplett entfernen. Das Web würde ärmer", warnte Rohleder. Darunter würden vor allem kleinere Verlage leiden, weil ihre Angebote nicht mehr zu finden sind und die Nutzer stattdessen nur auf die Nachrichtenseiten der bekannten Verlage zugreifen.

Als unzureichend kritisiert der Bitkom auch die vorgesehenen Regelungen zum Rechtekauf für die Betreiber von Fernsehen im Internet (IPTV). Geplant ist, die Anbieter von IPTV den Kabelnetzbetreibern beim Einkauf von Ausstrahlungsrechten gleichzustellen. Sie können dann bei den zuständigen Verwertungsgesellschaften die Rechte für TV-Produktionen, Filme oder Musiksendungen an zentraler Stelle einkaufen ("One-Stop-Shop-Prinzip").

Voraussetzung dafür ist, dass die IPTV-Betreiber ein "geschlossenes Netz" aus Internetzugang und Inhalten anbieten. Andere Anbieter wie Zattoo, Magine oder TV-Spielfilm profitieren davon nicht. "Alle Fernsehanbieter im Internet sollten gleichbehandelt werden und von einem zentralen Rechteeinkauf profitieren", sagte Rohleder. Gerade das offene Angebot von TV-Programmen im Internet sorge für einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten und fördere damit die kulturelle Vielfalt in Europa.

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