Bitkom legt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof ein

06.11.2003
Der Kampf um die Urheberrechtsabgaben geht in die nächste Runde. Der Bitkom hat am 21. Oktober bei der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerde eingelegt. Sie sieht die Urheberrechtsabgaben als einen Verstoß gegen das EU-Kartell-Recht und ersucht die Kommission, die Rechtswidrigkeit dieser Abgabe festzustellen. Von ComputerPartner-Redakteur Hans-Jürgen Humbert

Für Computer fordern die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von 30 Euro pro Gerät, für Drucker können je nach Ausführung bis zu 300 Euro fällig werden. Insgesamt solle ein Komplettpaket, bestehend aus PC, Drucker, Scanner und Brenner, um knapp 70 Euro teuer werden. Da andere EU-Mitgliedstaaten keine Gebühren auf Computer oder Drucker erheben, sondern nur auf Audio- und Videorekorder, Leerkassetten und CD-Rohlinge, würde dies nach Ansicht des Bitkom einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.

Diese Gebühr soll nur in Deutschland erhoben werden, was die Geräte automatisch teurer machen würde. Was soll also den Konsumenten davon abhalten, die betreffenden Geräte im Ausland günstiger zu erwerben? Das gehe aber zu Lasten der PC-Händler in Deutschland. Außerdem erreichen die Verwertungsgesellschaften mit den Abgaben, nach Aussage der Bitkom, nur 88 Prozent der in Deutschland verkauften Geräte. Kleinere Hersteller, die die auferlegten Abgaben einfach ignorieren, würden nicht verfolgt, während gegen größere Hersteller Musterprozesse geführt werden. Auch führe es zu einer Diskriminierung größerer Hersteller und Importeure und zu einer Wettbewerbsverzerrung.

Meinung des Redakteurs

Die Verwertungsgesellschaften haben sich mit ihren Forderungen nun wohl doch zu weit aus dem Fenster gelehnt. Bei rund 70 Euro Abgabe für ein Komplettsystem wird der Handel in Deutschland wohl nicht mehr viele Geräte verkaufen. Dank Internet ist der nächstgünstigere Händler nur einen Mausklick weit entfernt.

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