Bitkom: Steuern sparen mit Internet und PC

01.06.2006
Von Richard Knoll
Anlässlich der auslaufenden Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 weist der Bitkom auf Möglichkeiten hin, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Informations- und Kommunikationstechnik Steuern sparen können.

So können laut dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) Steuerpflichtige die Kosten eines privat angeschafften Computers von der Einkommensteuer absetzen, wenn das Gerät zu Hause beruflich genutzt wird. Der Verband bezieht sich dabei auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19.Februar 2004. Steuerlich absetzbar ist aber nur der Kostenanteil, der dem Anteil der nachgewiesenen beruflichen Nutzung entspricht. Einfache Prozentangaben erkennen die Finanzämter laut Bitkom in der Regel nicht an. Daher sei es sinnvoll, beispielsweise schriftliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber über ein Homeoffice einzureichen oder über einen Zeitraum von drei Monaten die jeweilige Nutzung des Computers aufzuzeichnen.

Analog zum Hardware-Kauf können auch Telefongesprächsgebühren oder Internet-Kosten für den beruflichen Einsatz Steuer mindernd geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der TK-Aufwendungen, höchstens jedoch 20 Euro, pauschal als Werbungskosten an, wenn eine berufliche Nutzung unstrittig ist. Wer höhere Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate den Gebrauch aufzeichnen.

Arbeitgeber haben zudem die Möglichkeit, PCs mit Zubehör und Software steuergünstig an Mitarbeiter zu verschenken oder mit Rabatt zu verkaufen. Gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes fallen auf den hieraus für den Arbeitnehmer erwachsenden Vorteil lediglich 25 Prozent Einkommensteuer an, die der Arbeitgeber pauschal an das Finanzamt abzuführen hat. Übersteigt der Vorteil für den Arbeitnehmer nicht die Grenze von 1.080 Euro im Jahr, entfällt die Steuer komplett.

Weitere Steuerinformationen und -tipps finden sich auf der Website des Bitkom und des Bundesfinanzministeriums.

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