Bitkom wehrt sich gegen geplante Urheberrechtpauschale

17.08.2000
"Wir stellen das Recht am eigenen Werk keinesfalls in Frage, aber wir lehnen die Belastung aller digitalen Geräte mit einer pauschalen Abgabe ab", baut Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Geschäftsführung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), möglichen Konsequenzen der für Deutschland geplanten Urheberrechtspauschale vor. Das Bundesjustizministerium fordert im so genannten "Vergütungsbericht an die Bundesregierung" konkrete Maßnahmen für die Anpassung der Vergütungssätze für Urheber an die veränderten technischen Möglichkeiten der Vervielfältigung von geistigem Eigentum. Sollte dieses europaweit einzigartige Gesetz durchgesetzt werden, könnten die VG Wort und der Gema alle digitalen Systeme wie beispielsweise CD-Brenner, Drucker, Speichersysteme, Netzkarten oder ISDN-Anlagen mit einer pauschalen Abgabe belasten. "Wird jedes digitale Gerät mit einer Abgabe belegt, nur weil es ein Glied in der Kette des Vervielfältigungsvorgangs ist, entstehen doppelte oder gar vielfache Kosten, die weder dem Verbraucher noch der deutschen Wirtschaft zuzumuten sind", zeigt Rohleder auf. Der Bundesverband schätzt, dass die Preise für die entsprechenden Geräte wie beispielsweise Scanner oder Telefaxgeräte um bis zu 30 Prozent anziehen würden und sich gesamte Abgabenlast auf jährlich rund eine Milliarde Mark belaufen würde. (mm)

"Wir stellen das Recht am eigenen Werk keinesfalls in Frage, aber wir lehnen die Belastung aller digitalen Geräte mit einer pauschalen Abgabe ab", baut Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Geschäftsführung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), möglichen Konsequenzen der für Deutschland geplanten Urheberrechtspauschale vor. Das Bundesjustizministerium fordert im so genannten "Vergütungsbericht an die Bundesregierung" konkrete Maßnahmen für die Anpassung der Vergütungssätze für Urheber an die veränderten technischen Möglichkeiten der Vervielfältigung von geistigem Eigentum. Sollte dieses europaweit einzigartige Gesetz durchgesetzt werden, könnten die VG Wort und der Gema alle digitalen Systeme wie beispielsweise CD-Brenner, Drucker, Speichersysteme, Netzkarten oder ISDN-Anlagen mit einer pauschalen Abgabe belasten. "Wird jedes digitale Gerät mit einer Abgabe belegt, nur weil es ein Glied in der Kette des Vervielfältigungsvorgangs ist, entstehen doppelte oder gar vielfache Kosten, die weder dem Verbraucher noch der deutschen Wirtschaft zuzumuten sind", zeigt Rohleder auf. Der Bundesverband schätzt, dass die Preise für die entsprechenden Geräte wie beispielsweise Scanner oder Telefaxgeräte um bis zu 30 Prozent anziehen würden und sich gesamte Abgabenlast auf jährlich rund eine Milliarde Mark belaufen würde. (mm)

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