Welche Regeln gelten

Blechschaden auf dem Parkplatz – wer zahlt?



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Unfälle auf Parkplätzen sind besonders häufig. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Regeln gelten und wie man sich verhalten sollte, wenn es auf dem Parkplatz gekracht hat.
Wer zahlt bei einem Unfall auf dem Parkplatz?
Wer zahlt bei einem Unfall auf dem Parkplatz?
Foto: CandyBox Images - Shutterstock.com

Laut einer Studie Studie des Allianz Zentrums für Technik (AZT) und des Automobilzulieferers Continental nehmen Unfälle beim Parken oder Rangieren seit Jahren stark zu. Ursächlich dafür sind unter anderem größer und unübersichtlicher werdende Pkw. Schon 2015 passierte fast jeder zweite Unfall mit Sachschaden während eines Parkmanövers. In über 40 Prozent dieser Unfälle wurde beim Rückwärts-Ausparken ein zweites, parkendes Fahrzeug gerammt. Bei rund 20 Prozent der Unfälle stießen zwei rückwärts ausparkende Fahrzeuge zusammen.

In der offiziellen Verkehrsunfallstatistik der Polizei werden diese Unfälle, wenn sie nur zu einem Sachschaden geführt haben, nicht einberechnet. Aktuelle und zuverlässige Zahlen zu diesem Bereich liegen deshalb nicht vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Parkplatz nach wie vor einer der häufigsten Unfallschauplätze ist. Deshalb gilt es, die wichtigsten Regelungen dafür gut zu kennen.

Rechts vor Links?

Wer mit dem Auto auf einem Parkplatz unterwegs ist, kann sich nicht generell auf die Vorfahrtsregel "rechts vor links" verlassen. Das Landgericht Detmold hat etwa entschieden, dass § 8 der Straßenverkehrsordnung auf öffentlichen Parkplätzen nur dann gilt, wenn die Wege auf dem Platz so breit und so deutlich gekennzeichnet sind, dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist und sie ersichtlich dem fließenden Verkehr dienen. Sind lediglich die Parkbuchten markiert, müssen sich die Verkehrsteilnehmer über die Vorfahrt verständigen. In dem verhandelten Fall ging es um einen Unfall auf einem Kaufhausparkplatz, auf dem nur die Stellplätze markiert waren.

Einer der Fahrer hatte argumentiert, der andere habe ihm von links kommend die Vorfahrt genommen. Schon das angerufene Amtsgericht hatte in erster Instanz geurteilt, dass "rechts vor links" hier nicht gelte und beide Fahrer zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet gewesen seien. Das Landgericht bestätigte dieses Urteil, so dass die Kosten für den Schaden geteilt wurden (LG Detmold, Az.: 10 S 1/12).

Tatsächlich gelten auf Parkplätzen nur im Ausnahmefall Vorfahrtsregeln. Das gilt sogar dann, wenn die Regeln auf dem Parkplatz ausdrücklich der StVO unterliegen (OLG Hamm, Az.: U 26/14). Ähnlich wie die Gerichte in Detmold und Hamm hat sich im Sommer 2022 auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geäußert.

Auf Parkplätzen gilt Schritttempo

Die Regel "rechts vor links" gilt also nur auf großen Parkplätzen mit Fahrbahnen, die "Straßencharakter" haben. Aber auch dann nur bei Schritttempo. In einem konkreten Fall war ein Autofahrer auf einer Parkplatz-Fahrbahn mit "Straßencharakter" mit Tempo 27 unterwegs, bevor es krachte.

Das angerufene Gericht entschied, dass in diesem Fall der eigentlich Vorfahrtberechtigte dennoch ein Drittel des Schadens selbst tragen muss. In einem ähnlichen Fall waren es immerhin noch 20 Prozent (OLG Düsseldorf, Az.: I-1 U 240/09). Fazit: Wer auf einem Parkplatz zu schnell von rechts kommt, muss meist trotzdem zahlen.

Auf Parkplätzen ist besondere Vorsicht geboten

Autofahrer, die rückwärts ausparken oder unbedacht die Fahrzeugtür öffnen, haben im "normalen" Straßenverkehr in aller Regel Schuld. Auf Parkplätzen ist auch das anders. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Beim Rückwärtsfahren spielt es beispielsweise keine Rolle, wer vor dem Unfall noch schnell auf die Bremse drückt und wem es nicht mehr zum rechtzeitigen Anhalten reicht: Die Mithaftung endet mit dem Stillstand nicht automatisch, so ARAG Experten. Eine Entscheidung dazu gab es vom Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen I-9 U 32/12). Danach sind beide Fahrzeugführer für einen Unfall verantwortlich, bei dem ein auf einem Parkplatz rückwärts fahrendes Fahrzeug mit einem aus einer Parkbox rückwärts ausfahrenden Fahrzeug zusammenstößt.

Auf Parkplätzen muss man immer mit Personen rechnen, die sich nicht verkehrsgerecht verhalten und beim Aussteigen schon nicht mehr an den Verkehr denken. Haltende Fahrzeuge mit Insassen sind deshalb auf Parkplätzen stets ein Grund zur besonderen Vorsicht.

Wenn es trotz aller Vorsicht knallt

Je nachdem, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, übernimmt dessen Versicherung in aller Regel die Kosten. Hilflos sind Autofahrer allerdings, wenn sie bei der Rückkehr aus dem Geschäft den Lackschaden oder die Delle im Kotflügel entdecken und weit und breit kein Verursacher zu finden ist. Nach solchen Unfallfluchten muss man das Fahrzeug oft aus eigener Tasche reparieren lassen.

Eine Erstattung über die Vollkaskoversicherung lohnt sich meist wegen des Rabattverlusts und der Eigenbeteiligung nicht. Hierzu haben Versicherer aber nun einen besonderen Schutz entwickelt.

Vollkasko oder Parkplatzschutz

In aller Regel gelten Parkschäden, die selbst verursacht oder durch Unbekannte angerichtet wurden, als sogenannte Vollkaskoschäden. Wer sie über die Versicherung abwickelt, verliert einen Teil seines Schadenfreiheitsrabatts und muss zudem noch die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen. Viele Kaskoversicherungstarife enthalten mittlerweile aber einen "Parkschadenschutz". Damit können Kunden günstig Kleinschäden wie Lackkratzer und Dellen auf Kosten des Versicherers ausbessern lassen. Einen Anspruch gibt es aber meist nur, wenn der Schaden durch Spezialreparatur - das sogenannte Smart-Repair-Verfahren - behoben werden kann.

Was ist das Smart-Repair-Verfahren?

Der Begriff Smart-Repair leitet sich aus einer Englischen Abkürzung ab: Small (to) Middle Area Repair Technologies. Unter diesem Oberbegriff werden alle Verfahren zusammengefasst, bei denen der Schaden eine kleine bis mittelgroße Fläche betrifft und das geschädigte Teil mit neuartigen Techniken repariert werden kann.

Betroffene Teile der Karosserie werden etwa nicht ersetzt, sondern repariert. Ist Smart-Repair möglich, profitiert der Autofahrer in mehrfacher Hinsicht: Er spart Zeit und Geld, weil die Reparatur in der Regel deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt als der Austausch und deutlich weniger kostet. Auch die Reparatur kleiner Steinschläge in der Frontscheibe mit Harz ist ein Smart-Repair-Verfahren.

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