Bloß nicht zahlen! Anwalt warnt vor DAD-Abzocke

03.11.2005
Der Deutsche Adressdienst (DAD) liegt mit zahlreichen Webseiten-Inhabern im Klinch: Sie sollen für Werbung bezahlen, die sie angeblich gar nicht haben wollten. Ein Rechtsanwalt warnt davor, die Rechnungen zu begleichen.

Der Deutsche Adressdienst (DAD) liegt seit Ende 2004 mit zahlreichen Webseiten-Inhabern im Klinch: Sie sollen für Werbung bezahlen, die sie angeblich gar nicht haben wollten. Nachdem einige ahnungslose "Kunden", zunächst bis zu drei Mahnungen über 879,28 Euro erhalten haben, verschickt der Deutsche Adressdienst nun auch CD-ROMs.

Die enthalten die Daten der Internetseite www.deutschesinternetregister.de und sind damit mehr oder weniger nutzlos, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke, der sich ausführlich mit dem Deutschen Adressdienst auseinandergesetzt hat: "Einige Kunden hatten die Verträge mit dem DAD insbesondere deshalb angefochten, weil ohnehin keine CD existiere. In der Sache wird der DAD damit aber keinen Erfolg haben. Die angefochtenen Verträge waren noch aus etlichen anderen Gründen unwirksam."

Rechtsanwalt Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte und Notare in Gevelsberg vertritt mehrere dutzend Betroffene in dieser Angelegenheit. Insgesamt bezeichnet Solmecke das Vorgehen des DAD als "ausgesprochen hartnäckig". Die Chancen derjenigen, die die vermeintlichen Verträge mit dem DAD angefochten haben schätzt der Anwalt aber als gut ein. Letztlich sei gegen seine Mandanten auch noch kein Verfahren wegen nicht gezahlter Forderungen angestrengt worden.

Der DAD versuche nunmehr, den Druck durch die Auferlegung von Mahngebühren zu erhöhen. "Damit dürfte der DAD aber seine Schadensminderungspflicht verletzten, soweit die Kunden bereits unmissverständlich klar gemacht haben, dass sie nicht zahlen werden", erklärt Solmecke. Letztlich könne nur dazu geraten werden, die Gebühr für den Eintrag im Deutschen Internetregister nicht zu zahlen und die weiteren Schritte des DAD abzuwarten.

Zum Hintergrund: Im Dezember vergangenen Jahres fanden mehrere tausend Internet-Domain-Inhaber Schreiben der "DAD Deutscher Adressdienst GmbH" in Ihren Briefkästen. Per Fax wurde um Rücksendung des beigefügten Fragebogens gebeten. Augenscheinlich ging es um die Aktualisierung eines so genannten "Deutschen Internet Registers". Bestätigt werden sollten die Domainadresse und die Rubrik, der diese Adresse zugeordnet werden kann. Das böse Erwachen kam in den letzten Monaten für alle, die dieses Schreiben nicht als Auftragsangebot erkannt und unterschieben haben. Für die angebliche "Werbung" im "Deutschen Internet Register" wurden ihnen 879,28 Euro berechnet.

Mehr Infos unter: http://www.rae-michael.de/news/index.php. (mf)

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