BMWi: Erbschafts- und Schenkungsteuer soll bei Unternehmensfortführung entfallen

26.10.2006
Wird ein Betrieb zehn Jahre erfolgreich fortgeführt, so soll künftig die Erbschafts- und Schenkungsteuer vollständig entfallen.

Wird ein Betrieb zehn Jahre erfolgreich fortgeführt, so soll künftig die Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig entfallen. Dieses ist das Ergebnis eines vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge.

Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Gerade für kleine und mittlere Unternehmen - die oft über Generationen hinweg als Familienbetrieb geführt werden - kann der Unternehmensübergang schon allein aus steuerlichen Gründen zur Existenzfrage werden. Mit der nun beschlossenen Reform der Erbschafts- und Schenkungsteuer leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit diese Unternehmen erhalten bleiben und Arbeitsplätze gesichert werden können."

Nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung werden in absehbarer Zukunft Jahr für Jahr über 70.000 Unternehmen an Nachfolger zu übergeben sein. In jedem Jahr werden davon rund 700.000 Arbeitsplätze abhängen.

Auch wenn es bis Ende 2006 nicht gelingen sollte, das Gesetzgebungsverfahren vollständig abzuschließen, sollen Erben dennoch rückwirkend bereits zum 1. Januar 2007 von der Reform profitieren können.

Wer sich nicht auf die Pläne der Politiker verlassen will, hat allerdings auch jetzt schon gute Möglichkeiten die Erbschaftsteuerfalle zu umgehen. Wie das funktioniert, erklärt Rechtsanwalt Johannes Fiala im folgenden Beitrag: "Die gemeinnützige Treuhandstiftung: Wirksame Lösungen für mittelständische Unternehmer". (mf)

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