BMWi legt Eckpunkte zu Telekommunikationsgesetz vor

19.03.2010
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Freitag Eckpunkte zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt. Wie das BMWi am Freitag mitteilte, sieht die geplante Gesetzesänderung vor, die Entscheidungen der Bundesnetzagentur an wettbewerbs- und investitionsfreundlichen Regulierungsgrundsätzen auszurichten. Um die Planungssicherheit für potenzielle Investoren zu erhöhen, soll die Bundesnetzagentur die Befugnis erhalten, grundsätzliche Regulierungskonzepte frühzeitig vorzugeben. Sie soll zudem mit Blick auf Regulierungsentscheidungen möglichst verbindliche Vorfestlegungen treffen können.

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Freitag Eckpunkte zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt. Wie das BMWi am Freitag mitteilte, sieht die geplante Gesetzesänderung vor, die Entscheidungen der Bundesnetzagentur an wettbewerbs- und investitionsfreundlichen Regulierungsgrundsätzen auszurichten. Um die Planungssicherheit für potenzielle Investoren zu erhöhen, soll die Bundesnetzagentur die Befugnis erhalten, grundsätzliche Regulierungskonzepte frühzeitig vorzugeben. Sie soll zudem mit Blick auf Regulierungsentscheidungen möglichst verbindliche Vorfestlegungen treffen können.

Außerdem soll die Bundesnetzagentur die gemeinsame Nutzung von Grundstücken und dort installierten Einrichtungen vorgeben können. Darüber hinaus sollen die Informationspflichten über Infrastruktureinrichtungen ergänzt werden. Dadurch soll ein umfassenderes Verzeichnis über Art, Verfügbarkeit und geografische Lage dieser Einrichtungen erstellt werden können, um Kooperationen und das so genannte Infrastruktursharing zu verbessern.

Die Nutzung von Frequenzen soll effizienter und flexibler werden. Verschärfte Sanktionsmöglichkeiten sollen dazu führen, dass Funkfrequenzen zukünftig auch tatsächlich genutzt und nicht nur vorgehalten werden. Gleichzeitig sollen Übertragbarkeit, Handel, Vermietung und gemeinsame Nutzung von Frequenzen offener gestaltet werden.

Das Vertrauen der Verbraucher soll durch eine Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit gestärkt werden. Die Informationen über Preise und Angebote sollen erweitert und diese Dienstleistungen dadurch für den Verbraucher transparenter und leichter vergleichbar werden. Zukünftig haben die Unternehmen bei Datenschutzverletzungen die zuständigen Behörden zu benachrichtigen.

Darüber hinaus soll die institutionelle Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Telekommunikationsbereich intensiviert werden. Der intensivere Austausch mit europäischen Gremien und Organen bei Regulierungsentscheidungen trage dem Ziel der Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt Rechnung. Die Entscheidungskompetenzen der Bundesnetzagentur sollen aber bestehen bleiben. Es seien keine zusätzlichen Vetorechte europäischer Dienststellen vorgesehen.

Mit dem Gesetz würden "unter anderem die Voraussetzungen für den wettbewerbskonformen Breitbandausbau und für Investitionen in hochleistungsfähige Netze der nächsten Generation verbessert", kommentierte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die geplanten Änderungen.

Wegen der immer noch andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise müssten zügig die entsprechenden investitionsstimulierenden und wettbewerbsfördernden Impulse in diesem wichtigen Wirtschaftssektor gesetzt werden. "Die geplanten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes werden hierzu einen Beitrag leisten", zeigte sich Brüderle überzeugt.

Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes sollen die Vorgaben des europäischen Richtlinienpakets zur elektronischen Kommunikation, das im Dezember 2009 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Verabschiedung des überarbeiteten Rechtsrahmens ist für Ende des Jahres geplant.

Webseite: www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=334606.html. -Von Beate Preuschoff, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4122, beate.preuschoff@dowjones.com DJG/bep/apo Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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