Boeing gewinnt Berufung im Streit um 1 Mrd USD schweren Auftrag

17.11.2009
WASHINGTON (Dow Jones)--Ein US-Berufungsgericht hat einen 1 Mrd USD schweren Vertrag des Flugzeugherstellers Boeing zur Wartung der Luftbetankungsflotte der US-Luftwaffe für rechtmäßig erklärt. Alabama Aircraft Industries Inc, die in dem Bieterwettstreit um den Auftrag leer ausgegangen war, hatte die Vergabe an Boeing Co im Jahr 2007 zunächst erfolgreich angefochten. Das Berufungsgericht hob am Dienstag jedoch die Entscheidung einer niedrigeren Instanz zu Gunsten von Alabama Aircraft auf.

WASHINGTON (Dow Jones)--Ein US-Berufungsgericht hat einen 1 Mrd USD schweren Vertrag des Flugzeugherstellers Boeing zur Wartung der Luftbetankungsflotte der US-Luftwaffe für rechtmäßig erklärt. Alabama Aircraft Industries Inc, die in dem Bieterwettstreit um den Auftrag leer ausgegangen war, hatte die Vergabe an Boeing Co im Jahr 2007 zunächst erfolgreich angefochten. Das Berufungsgericht hob am Dienstag jedoch die Entscheidung einer niedrigeren Instanz zu Gunsten von Alabama Aircraft auf.

Die niedrigere Instanz hatte im vergangenen Jahr entschieden, Boeing habe in ihrem Gebot den Aufwand für die Wartung der fast 50 Jahre alten Flotte von K-135-Tankern nicht hinreichend kalkuliert. Nach Auffassung des Berufungsgerichts hatte das Gericht der niedrigeren Instanz seine eigene Vorstellungen davon, wie ein Vertrag aufgesetzt sein solle, unzulässigerweise über die Vorstellungen der US-Luftwaffe gestellt. Die Regierung hatte die Bieter aufgefordert, einen Arbeitsplan einschließlich einer Kalkulation für die Grundwartung der Flotte, zusätzliche Reparaturen und unvorhergesehene Arbeiten einzureichen.

Mit der Forderung, die Pläne sollten der Alterung der Maschinen in der vom Gericht gewünschten Weise Rechnung tragen, habe die niedrigere Instanz ihre Kompetenzen überschritten, schrieb das Berufungsgericht in seiner Begründung. Alabama Aircraft müsse alle anfallenden Kosten tragen.

Webseite: www.boeing.com -Von Kristina Peterson, Dow Jones Newswires; +49 (0)69 29725 103, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/sha/has Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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