Branding-Urteil: T-Mobile muss Handy-Preis zurückzahlen

18.03.2005
Netzbetreiber T-Mobile muss einem Kunden den Kaufpreis für ein modifiziertes Siemens-Handy erstatten. Wie Stiftung Warentest online berichtet, hatte das Unternehmen das Mobiltelefon so modifiziert, dass mit einem Tastendruck eine kostenpflichtige Verbindung zum Internet-Portal des Anbieters ("T-Zone") aufgebaut wurde. Pro versehentlichem Tastendruck wurden so mindestens 19 Cent fällig.

Netzbetreiber T-Mobile muss einem Kunden den Kaufpreis für ein modifiziertes Siemens-Handy erstatten. Wie Stiftung Warentest online berichtet, hatte das Unternehmen das Mobiltelefon so modifiziert, dass mit einem Tastendruck eine kostenpflichtige Verbindung zum Internet-Portal des Anbieters ("T-Zone") aufgebaut wurde. Pro versehentlichem Tastendruck wurden so mindestens 19 Cent fällig.

Das Amtsgericht Potsdam sah in der Anpassung einen Funktionsmangel, da sich die ab Werk eigentlich frei belegbare Funktionstaste des "Siemens A 60" auch nicht mehr umprogrammieren ließ. Zudem hatte der Betreiber in seiner Werbung nicht auf die Modifizierung hingewiesen, sondern in seinen Prospekten und Anzeigen ein Original-Handy dargestellt, bei dem die Taste ab Werk auf die Funktion "Neue SMS" voreingestellt ist.

Da T-Mobile auf das Urteil nicht reagiert hat, ist dieses laut Stiftung Warentest inzwischen rechtskräftig. Der betroffene Kunde habe den Kaufpreis von knapp 80 Euro bereits zurückerhalten. (haf)

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