Bremen: Einstweilige Verfügung gegen SCO

03.06.2003
Der Rechtsstreit der SCO Group mit IBM um die angebliche Weitergabe von Unix-Code an die Linux-Szene zieht seine Kreise bis nach Deutschland: So hat das Softwareunternehmen Uninvention jetzt vor dem Bremer Landesgericht eine einstweilige Verfügung gegen die SCO Group erwirkt. Die Verfügung verbietet die Behauptung, "dass Linux-Betriebssysteme unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO Unix beinhalten und/oder dass Endanwender, die Linux einsetzen, für die damit verbundenen Schutzrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können". Bei Zuwiderhandeln droht SCO eine Strafe von bis zu 250.000 Euro. "Die unbewiesenen Behauptungen von SCO verunsichern die öffentlichkeit und schaden dem Image von Linux. Dagegen mussten wir uns wehren", so Peter Ganten, Geschäftsführer von Uninvention. Er hält das Verhalten des Gegners zudem für "wettbewerbswidrig". (mf)

Der Rechtsstreit der SCO Group mit IBM um die angebliche Weitergabe von Unix-Code an die Linux-Szene zieht seine Kreise bis nach Deutschland: So hat das Softwareunternehmen Uninvention jetzt vor dem Bremer Landesgericht eine einstweilige Verfügung gegen die SCO Group erwirkt. Die Verfügung verbietet die Behauptung, "dass Linux-Betriebssysteme unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO Unix beinhalten und/oder dass Endanwender, die Linux einsetzen, für die damit verbundenen Schutzrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können". Bei Zuwiderhandeln droht SCO eine Strafe von bis zu 250.000 Euro. "Die unbewiesenen Behauptungen von SCO verunsichern die öffentlichkeit und schaden dem Image von Linux. Dagegen mussten wir uns wehren", so Peter Ganten, Geschäftsführer von Uninvention. Er hält das Verhalten des Gegners zudem für "wettbewerbswidrig". (mf)

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