British Telecom verklagt Service Prov

21.12.2000
Wohl um in ihre leeren Kassen ein wenig Geld einzuspülen, hat die British Telekom (BT) mehrere Internet Service Prov (ISP) verklagt. Der Telko von der Insel beansprucht nämlich nach wie vor für sich, das Hyperlink-Prinzip erfunden zu haben. Die Technologie hätten die Briten bereits 1976 als sogenanntes "H Page"-Patent eingereicht und nun wollen sie das gesamte Web lizenzgebührenpflichtig machen. Letzte Woche machten nun britische Strippenzieher ernst und erhoben Anklage gegen Prodigy: Sie fordern von dem US-amerikanischen ISP Lizenzgebühren in unbekannter Höhe. Offenbar stellt sich hier British Telecom auf einen längeren Rechtsstreit ein: "Diese Klage ist nur eine von mehreren", so ein Unternehmenssprecher. Das ganze steht und fällt mit der möglichen Anerkennung von Software-Patenten zusammen. "Im Falle eines Sieges von BT werden Wegelagerer im Internet belohnt und die Innovatoren bestraft", so der Unternehmensberater Dignatz. Seiner Meinung nach könnte die BT-Klage eine Prozesslawine auch in Europa auslösen. "Großunternehmen stehen so etwas durch, mittelständische Firmen hingegen nicht", so Dignatz weiter. Vor dem Europa-Parlament wetterte er deshalb gegen jegliche Software-Patente: "Programme sind doch bereits durch das Copyright geschützt!" (rw)

Wohl um in ihre leeren Kassen ein wenig Geld einzuspülen, hat die British Telekom (BT) mehrere Internet Service Prov (ISP) verklagt. Der Telko von der Insel beansprucht nämlich nach wie vor für sich, das Hyperlink-Prinzip erfunden zu haben. Die Technologie hätten die Briten bereits 1976 als sogenanntes "H Page"-Patent eingereicht und nun wollen sie das gesamte Web lizenzgebührenpflichtig machen. Letzte Woche machten nun britische Strippenzieher ernst und erhoben Anklage gegen Prodigy: Sie fordern von dem US-amerikanischen ISP Lizenzgebühren in unbekannter Höhe. Offenbar stellt sich hier British Telecom auf einen längeren Rechtsstreit ein: "Diese Klage ist nur eine von mehreren", so ein Unternehmenssprecher. Das ganze steht und fällt mit der möglichen Anerkennung von Software-Patenten zusammen. "Im Falle eines Sieges von BT werden Wegelagerer im Internet belohnt und die Innovatoren bestraft", so der Unternehmensberater Dignatz. Seiner Meinung nach könnte die BT-Klage eine Prozesslawine auch in Europa auslösen. "Großunternehmen stehen so etwas durch, mittelständische Firmen hingegen nicht", so Dignatz weiter. Vor dem Europa-Parlament wetterte er deshalb gegen jegliche Software-Patente: "Programme sind doch bereits durch das Copyright geschützt!" (rw)

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