Buchführung: Online-Banking reicht nicht aus

28.07.2005
Der bloße Ausdruck des Kontoauszugs aus dem eigenen PC reicht nicht aus, um die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen.

Der bloße Ausdruck des Kontoauszugs aus dem eigenen PC reicht nicht aus, um die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen.

Das Finanzamt verlangt vielmehr eine elektronische Speicherung auf maschinell verwertbarem Datenträger. Dabei ist sicherzustellen, dass die übermittelten Daten vor dem Speichern und nach einem Ausdruck nicht verändert werden können.

Wenn als Unternehmer das Online-Banking genutzt wird, muss dieser zusätzlich einen Auszug in Papierform anfordern. (feil/mf)

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