Geld für Jungunternehmer

Bürgschaft ohne Bank

12.11.2007

"Bürgschaft ohne Bank" (BoB), das Erfolgsprogramm der Bürgschaftsbank Hessen, wird ausgebaut. Ab sofort können auch Gründer, die schon einmal selbstständig waren, Bürgschaften im Rahmen des Programms erhalten. Die Gründung darf dabei maximal drei Jahre zurückliegen. Bei Unternehmensnachfolgern ist der Kredithöchstbetrag außerdem auf 500.000 Euro erhöht worden.

Bürgschaft ohne Bank wurde 2004 eingeführt, um hessischen Unternehmern den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern. Während bei einer klassischen Bürgschaftsanfrage der Weg zunächst zur finanzierenden Bank führt, die dann bei der Bürgschaftsbank den Antrag auf Besicherung des Darlehens stellt, treten bei der Bürgschaft ohne Bank die Unternehmen direkt an die Bürgschaftsbank Hessen. Sie schildern ihr Vorhaben und ihren Finanzbedarf, die Bürgschaftsbank prüft dies und gibt im Erfolgsfall eine Bürgschaftszusage. Mit dieser sucht der Existenzgründer oder Nachfolger dann eine finanzierende Bank.

"Bürgschaft ohne Bank hat sich mittlerweile zu einem Gütesiegel entwickelt", freut sich Alois Rhiel, hessischer Wirtschaftsminister. "Wer die Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank vorweisen kann, hat bewiesen, ein tragfähiges Konzept zu haben. Das hessische Wirtschaftsministerium beobachtet diese Entwicklung mit Freude und rechnet mit einer weiter steigenden Nachfrage." 2006 und 2007 wurden bisher insgesamt 58 BoB-Anträge bewilligt, mittlerweile betrifft beinahe jeder sechste Antrag bei der Bürgschaftsbank das Programm BoB.

Die aktuellen Broschüren zu Bürgschaft ohne Bank sowie weitere Informationen erhalten Sie unter www.bb-h.de.

Marzena Fiok

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