Bund hat noch keine Entscheidung zu EADS-Drohne "Talarion" getroffen

07.07.2010
FRANKFURT (Dow Jones)--Das Bundesverteidigungsministerium hat noch keine Entscheidung über einen möglichen Kaufverzicht der Aufklärungsdrohne "Talarion" des Herstellers EADS getroffen. "Es gibt noch keine Entscheidungen über Einsparungen bei Rüstungsprojekten", teilte das Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) am Mittwoch mit. "Die Papiere, über die heute in den Medien berichtet wird, sind die Grundlage für anstehende Diskussionen im Ministerium und im Parlament."

FRANKFURT (Dow Jones)--Das Bundesverteidigungsministerium hat noch keine Entscheidung über einen möglichen Kaufverzicht der Aufklärungsdrohne "Talarion" des Herstellers EADS getroffen. "Es gibt noch keine Entscheidungen über Einsparungen bei Rüstungsprojekten", teilte das Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) am Mittwoch mit. "Die Papiere, über die heute in den Medien berichtet wird, sind die Grundlage für anstehende Diskussionen im Ministerium und im Parlament."

Das Ministerium reagiert damit auf einen Zeitungsbericht, wonach die Drohne wohl dem Sparzwang zum opfern fallen werde. Das "Handelsblatt" schreibt, dass auf der noch geheimen Streichliste der Verzicht auf die Realisierung von Talarion empfohlen werde. Das Papier mit dem offiziellen Titel "Priorisierung Materialinvestitionen" liege der Zeitung vor.

Wie es vom BMVg weiter heißt, behält sich Minister Theodor zu Guttenberg vor, die genannten Papiere abzuändern oder zu ergänzen. "Im Übrigen hat der Minister schon mehrmals betont, dass sich aus den neuen Strukturen, die im Moment für eine professionellere und bestens ausgerüstete Bundeswehr erarbeitet werden, auch Chancen für die Industrie ergeben."

Auch von der European Aeronautic Defence and Space Co NV (EADS) hieß es, es gebe "noch keinerlei Entscheidungen, sondern lediglich Vorschläge". Der Konzern sei überzeugt, dass der "konstruktive Dialog" zwischen Politik und Industrie über bestehende Verträge und Einsparungen fortgesetzt werde. Dabei lege EADS Wert auf den Schutz bei der Forschung und Entwicklung.

Webseiten: www.bmvg.de www.eads.com www.handelsblatt.com DJG/kla/jhe

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