Bundesarbeitsgericht: Privattelefonate rechtfertigen fristlose Kündigung

12.03.2004
Wegen unerlaubten Privattelefonaten verlor der Mitarbeiter einer Immobilienfirma seinen Job - da half ihm auch die Mitgliedschaft im Betriebsrat nichts. Der hatte der fristlosen Kündigung sogar zugestimmt, nachdem der Mann von Dienstanschlüssen aus private Kontakte auf Mauritius pflegte und seinem Arbeitgeber dadurch zusätzliche Telefonkosten von 1.355,76 Euro verursacht hatte.

Wegen unerlaubten Privattelefonaten verlor der Mitarbeiter einer Immobilienfirma seinen Job - da half ihm auch die Mitgliedschaft im Betriebsrat nichts. Der hatte der fristlosen Kündigung sogar zugestimmt, nachdem der Mann von Dienstanschlüssen aus private Kontakte auf Mauritius pflegte und seinem Arbeitgeber dadurch zusätzliche Telefonkosten von 1.355,76 Euro verursacht hatte.

Der Mann hielt die Kündigung trotzdem für unwirksam: Neben dem Verweis auf einen formalen Fehler, vertrat er auch die Ansicht, dass für die Kündigung kein wichtiger Grund vorliege. Die Argumente wurden vor dem Bundesarbeitsgericht abgewiesen: Nach Ansicht der Richter können unerlaubt und heimlich geführte Privattelefonate im Büro sehr wohl eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen ( Az. R 147/03). Besonderes schwerwiegend fanden die Richter außerdem die Tatsache, dass der Kläger es zugelassen hatte, dass der Verdacht zunächst auf einen nicht beteiligten Kollegen fiel. (mf)

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