Bundesgerichtshof: Lebensversicherungen müssen Bedarf des Kunden entsprechen

06.08.2007

Umgekehrt enthalten Policen oft unnötig hohen Risikoschutz, der die Rendite weiter schmälert. Angeblich wollte der Kunde dann gar keine Kapitalanlage, sondern eine Risikoabsicherung.

Beliebt zur Provisionsmaximierung und durch die hohen Abschlusskosten und Risikobeiträge besonders nachteilig sind auch die sogenannten Methusalem-Policen mit Beitragszahlungsdauern bis Alter 85. In Beispielrechnungen wurde dann in Aussicht gestellt, dass im Alter 60 bis 65 über die Leistung ohne Abzüge verfügt werden kann, weil dann Deckungskapital und Überschüsse zusammen die Versicherungssumme erreichen. Auf das Risiko zurückgehender Überschüsse und immer weiter (bis über Alter 75!) sich ins Rentenalter verschiebender Auszahlung wurde meist nicht aufgeklärt.

Was ist zu tun?

Damit der Kunde weiß, welche Art von Vertrag - mit Kosten, Risikobeiträgen, Überschussmodell und sonstigen versicherungsmathematischen "Konditionen" - er abgeschlossen hat, sollte zunächst eine versicherungsmathematische Begutachtung erfolgen. Damit werden die Diskrepanzen zum ursprünglichen "Bedarf" des Kunden erkennbar, also das Ausmaß der nicht bedarfsgerechten Beratung. Gleichzeitig kann damit versicherungsmathematisch der Schaden - als Unterschiedsbetrag zum Ergebnis bei Abschluss eines bedarfsgerechten Produktes - ermittelt werden, wenn nicht gar die komplette Rückabwicklung des Vertrages mit Rückzahlung aller Beiträge zuzüglich Zinsen sinnvoller ist. Dies bedarf - auch wegen der Frage der Verjährung - und auch wegen der rechtlichen Erfolgsaussichten einer Prüfung durch einen damit erfahrenen Rechtsanwalt.

Nebeneffekt dieser Prüfung: gar nicht so seltene Fehler bei der Ermittlung von Überschüssen, Ablaufleistungen, Rückkaufswerten oder früheren Vertragsänderungen werden erkennbar.

Die Autoren: Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.Wales), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versicherungsrecht (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann. Koontakt und weitere Informationen: www.fiala.de.

Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung Kontakt und weitere Informationen: www.pkv-gutachter.de. (mf)

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