Bundesjustizministerium: Geistiges Eigentum wird gestärkt

24.01.2006
Ein neues Gesetz soll künftig den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern.

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU- Durchsetzungs-Richtlinie vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und hat folgende inhaltliche Schwerpunkte:

- Schadensbeseitigung bei Schutzrechtsverletzung

Der Gesetzentwurf stellt im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung klar, dass nach Wahl des Verletzten der Gewinn oder das Entgelt, dass der Verletzer für die rechtmäßige Nutzung des Rechts hätte bezahlen müssen - d.h. die Lizenzgebühr -, als Schaden erstattungsfähig sein können. Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Schutzrechtsverletzung gewährt der Entwurf einen Anspruch des Verletzten gegen den Verletzer auf Vorlage von Urkunden oder sogar auf Zulassung der Besichtigung einer Sache. Ist zu vermuten, dass die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen wurde, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen.

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