Bundeskartellamt verhängt Bußgeld von 91 Mio EUR gegen Alstom

12.08.2010
BONN (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße gegen die Alstom Power System GmbH verhängt. Wegen Kundenzuteilungs-, Quoten- und Preisabsprachen bei Großdampferzeugern soll das Unternehmen rund 91 Mio EUR Strafe zahlen, teilte die Bonner Behörde am Donnerstag mit. Betroffen seien auch zwei ihrer ehemaligen Geschäftsführer.

BONN (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße gegen die Alstom Power System GmbH verhängt. Wegen Kundenzuteilungs-, Quoten- und Preisabsprachen bei Großdampferzeugern soll das Unternehmen rund 91 Mio EUR Strafe zahlen, teilte die Bonner Behörde am Donnerstag mit. Betroffen seien auch zwei ihrer ehemaligen Geschäftsführer.

Bei Alstom-Deutschland war kurzfristig niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes soll Alstom Power Systems aus Mannheim unter ihrer früheren Firmenbezeichnung EVT Energie- und Verfahrenstechnik GmbH zusammen mit den Anbietern Babcock, Steinmüller und Lentjes in den 1990er Jahren bis zum Jahr 2003 an Kartellabsprachen im Rahmen von Ausschreibungen für Großdampferzeuger für Braunkohlekraftwerke beteiligt haben. Von den Kartellbeteiligten ist heute jedoch nur noch die zum französischen Alstom-Konzern gehörende Alstom Power Systems in diesem Bereich tätig. Die Absprachen betrafen die Dampfkessel für die Kraftwerke Schkopau, Schwarze Pumpe, Lippendorf und Boxberg in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen sowie das Kraftwerk BoA 1 in Nordrhein-Westfalen.

Die Kesselanbieter haben den weiteren Angaben zufolge vereinbart, dass jedes der beteiligten Unternehmen mindestens einen der Aufträge zu überhöhten Preisen erhalten sollte. Zu diesem Zweck sollen sie ihre Angebotspreise detailliert abgestimmt und damit festgelegt haben, wer jeweils das günstigste Angebot gegenüber dem ausschreibenden Energieversorgungsunternehmen abgeben und den Zuschlag erhalten sollte. Dieses Unternehmen habe dann die Federführung in dem jeweils zur Durchführung des Auftrags gebildeten Konsortium übernommen. Wie das Bundeskartellamt weiter mitteilte, teilten die Unternehmen dabei die Auftragswerte auf Basis der jeweiligen Marktanteile so unter sich auf, dass die Kapazitäten aller Anbieter über die gesamten Aufträge hinweg gut ausgelastet waren.

"Mit den verhängten Bußgeldern hat das Bundeskartellamt einen besonders schwerwiegenden Wettbewerbsverstoß geahndet, durch den über einen langen Zeitraum der Wettbewerb um Aufträge für Großdampferzeuger für Braunkohlekraftwerke ausgeschlossen worden war", sagte der Vizepräsident des Bundeskartellamts Klocker. Der Verstoß habe einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden auf einem Markt zur Folge gehabt, auf dem gegenwärtig wieder ein anhaltend hohes Auftragsvolumen besteht.

Gegen mehrere an den Absprachen beteiligte Personen habe die Staatsanwaltschaft Berlin zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Submissionsbetruges geführt und es gegen Zahlung von Geldbetragen teilweise bereits endgültig eingestellt.

Webseite: www.bundeskartellamt.de DJG/ebb/kla

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