Bundesnetzagentur plant weitere Deregulierung des Telekommarkts

15.07.2008
BONN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur will einen weiteren Markt aus Telekommunikationsregulierung entlassen. Die Transitleistung sei nicht mehr regulierungsbedürftig, wird Präsident Matthias Kurth am Dienstag in einer Mitteilung zitiert.

BONN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur will einen weiteren Markt aus Telekommunikationsregulierung entlassen. Die Transitleistung sei nicht mehr regulierungsbedürftig, wird Präsident Matthias Kurth am Dienstag in einer Mitteilung zitiert.

Die Leistung "Transit" sei neben "Verbindungsaufbau" und "Anrufzustellung" ein Bestandteil jeder Verbindungsleistung. Bereits 2007 sei auf der Vorleistungsebene der Markt für Fernübertragungssegmente von Mietleitungen als nicht mehr regulierungsbedürftig eingestuft worden.

Nun könne man sich auch - bis auf einen Teilbereich - aus dem Transitmarkt für Verbindungsleistungen im Festnetz zurückziehen, hieß es mit der Begründung, dass in dem Bereich keine anhaltenden Marktzutrittsschranken für Wettbewerber bestünden. Zudem sei eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb festzustellen. Nachfrager hätten ausreichend Möglichkeiten, diese Leistungen von anderen Anbietern als der Deutschen Telekom AG zu beziehen.

Es sei nicht vorgesehen, die Transitleistungen aus der Regulierung zu entlassen, wenn sie aus technischen Gründen ausschließlich zusammen mit der Verbindungsaufbauleistung angeboten würden. Dies betreffe allein Vorleistungen für Anbieter von Call-by-call und Preselection. Angeboten würden sie ausschließlich von der Deutschen Telekom.

Im Bereich der Zusammenschaltungsmärkte werde die Bundesnetzagentur auf der Vorleistungsebene voraussichtlich weiterhin sowohl die Märkte für "Verbindungsaufbau" als auch für "Anrufzustellung" in einzelne Festnetze regulieren, da es hier noch keinen wirksamen Wettbewerb gebe.

Auf die Leistung "Anrufzustellung" seien alle Netzbetreiber angewiesen, wenn der Angerufene an das Netz eines anderen Netzbetreibers angeschlossen ist. Diese Leistung müsse somit immer beim jeweiligen Netzbetreiber eingekauft und könne nicht durch eine eigene Leistung ersetzt werden.

Sollte sich die Einschätzung der Bundesnetzagentur bestätigen, würde künftig das Bundeskartellamt die Aufsicht im Transitbereich übernehmen, hieß es.

Den Entwurf zur Marktdefinition und -analyse hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Interessierte Marktteilnehmer können bis zum 18. August Stellung nehmen.

Webseite: http://www.bundesnetzagentur.de DJG/bam/nas

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