Bundesrat ebnet den Weg für eine sichere Altersvorsorge Selbständiger

16.02.2007
Pfändungsschutz für Lebensversicherungen deutlich verbessert.

Der Bundesrat hat heute den Weg für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbständiger freigemacht. Mit diesen Neuregelungen sollen selbständige Unternehmer besser als bisher abgesichert werden.

"Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird deutlich verbessert. Versicherungen von Selbständigen werden künftig genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Das neue Recht wird einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten - voraussichtlich Anfang März."

Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte Selbständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können.

"Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbständiger sind vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen, um das Existenzminimum des Selbständigen im Alter zu sichern, den Staat von Sozialleistungen zu entlasten, bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen zu schaffen und eine Kultur der Selbständigkeit zu fördern", betonte Zypries. (mf)

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