Bundesrat verzögert Inkrafttreten von Kürzung bei Solarförderung

04.06.2010
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat die geplante Kürzung der Solarförderung in seiner Sitzung am Freitag nicht gebilligt, sondern für die entsprechenden Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Dadurch wird die bereits vom Bundestag beschlossene Kappung der Solarfördersätze nicht wie bislang geplant zum 1. Juli in Kraft treten können.

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat die geplante Kürzung der Solarförderung in seiner Sitzung am Freitag nicht gebilligt, sondern für die entsprechenden Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Dadurch wird die bereits vom Bundestag beschlossene Kappung der Solarfördersätze nicht wie bislang geplant zum 1. Juli in Kraft treten können.

Mit den gesetzlichen Änderungen sollte die aus Sicht des Bundestages eingetretene Überförderung bei der Solarenergie abgebaut werden. Die Vergütungssätze sollten an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostenentwicklungen angepasst werden.

Für Strom aus Anlagen auf Gebäuden sollte die Förderung um 16% gesenkt werden. Bei Freiflächenanlagen sollte laut Bundestagsbeschluss die Solarförderung um 15% und bei Anlagen auf Konversionsflächen um 11% verringert werden. Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden. Davon ausgenommen sollen lediglich Anlagen sein, die sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden, der vor dem 25. März 2010 beschlossen war.

Obwohl das Gesetz zur Kürzung der Solarförderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht zustimmungspflichtig ist, erhoffen sich die Bundesländer über politische Verhandlungen im Vermittlungsausschuss mit den Koalitionsfraktionen im Bundestag doch noch Änderungen zu bewirken.

Der Bundesrat kann mit seiner Entscheidung vom Freitag das Gesetzesverfahren zwar nicht stoppen, da er für dieses Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Vom Verfahrensablauf her muss sich der Bundesrat jedoch nach dem Vermittlungsausschuss erneut mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Vor Juli ist für die Länderkammer aber kein weiterer Sitzungstermin angesetzt. Sollte der Bundesrat den Gesetzentwurf wiederum ablehnen, könnte diese Entscheidung vom Bundestag mit absoluter Mehrheit überstimmt werden.

Webseite: www.bundesrat.de -Von Beate Preuschoff, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4122, beate.preuschoff@dowjones.com DJG/bep/hab

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