Bundessozialgericht: Hirnblutung ist ein Arbeitsunfall

09.09.2005
Tritt eine Hirnblutung bei einer anstrengenden Arbeit auf, so kann das als Arbeitsunfall gewertet werden.

Eine Hirnblutung, die ohne bekannte Vorschädigung bei einer anstrengenden Arbeit auftritt, muss als Arbeitsunfall anerkannt werden. Mit diesem Urteil sprach das Bundessozialgericht in Kassel einem Steinmetz entsprechende Zahlungen von der eine Berufsgenossenschaft zu (Az.: B 2 U 27/04 R).

Der Mann hatte eine Hirnblutung erlitten, als er versuchte, einen rund 70 Kilogramm schweren, am Boden festgefrorenen Grabstein anzuheben. Seit diesem Vorfall leidet er an diversen Folgeschäden. Die Berufsgenossenschaft wollte zunächst nicht zahlen und sah es nicht als erwiesen an, dass die Arbeit der Grund für den Gesundheitsschaden sei. Die Richter ließen sich jedoch überzeugen, dass die Blutung von der Kraftanstrengung und dem anschließenden Anstieg des Blutdrucks ausgelöst worden ist. (mf)

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