Bundestag lockert Kündigungsschutz

16.10.2003

Ende September 2003 hat der Bundestag im Rahmen der "Agenda 2010" mehrere Reformen auf den Weg gebracht, die unter anderem den Kündigungsschutz in kleineren Betrieben betreffen. Handwerker und andere Kleinstunternehmen dürfen bis Ende 2008 jetzt offiziell bis zu fünf befristete Beschäftigte einstellen, ohne dass ihnen das jemand auf den Schwellenwert von fünf (festen) Mitarbeitern anrechnen könnte. Damit will die SPD vermeiden, dass die Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen die der Festangestellten übersteigt. Die Forderung der Union, den Kündigungsschutz für Neueinstellungen in Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern noch weiter einzuschränken, lehnt Klaus Brandner, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, weiter ab. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht künftig maximal zwölf Monate. Über 55-Jährige können nur noch bis zu 18 und nicht mehr 24 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen. So genannte "Leistungsträger", die für die wirtschaftliche Existenz eines Betriebs wichtig sind, können nun von der Sozialauswahl ganz offiziell ausgenommen werden.

Andreas Fischer

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