Bundesverfassungsgericht: Fahndung per GPS ist erlaubt

13.04.2005
Gestern hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht der Polizei und der Staatsanwaltschaft rechtlich Tür und Tor geöffnet, mutmaßliche Kriminelle per GPS zu überwachen.

Gestern hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht der Polizei und der Staatsanwaltschaft rechtlich Tür und Tor geöffnet, mutmaßliche Kriminelle per GPS zu überwachen. Nach Meinung der Richter verletzt eine technische Observation von Verdächtigen in der Regel nicht deren Privatsphäre. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 581/01)

Geklagt hatte ein wegen Sprengstoffanschlägen rechtskräftig Verurteilter. Ihm war im Zuge der Ermittlungen heimlich ein GPS-Empfänger ins Auto eingebaut worden. Über einen Zeitraum von mehr als 10 Wochen konnte er so auf 50 Meter genau lokalisiert und letztendlich für vier Sprengstoffanschläge verantwortlich gemacht werden.

Wie das Bundeskriminalamt erklärte, würden pro Jahr sechs bis zehn Überwachungen mit dem GPS-System durchgeführt.

Der Fall hatte in der Öffentlichkeit viel Staub aufgewirbelt. Experten beruhigen aber nun jeden Besitzer eines Navigationssystems. Diese Autoeinbauten oder mobilen Geräte seien reine Empfänger und würden somit keine Positionsdaten senden. (go)

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