Einstweilige Verfügung

Bundesweites Verbot von patchbaren Hacker-Receivern

05.05.2008
Premiere hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Receiver-Importeur Zehnder GmbH erwirkt.

Premiere bejubelt es als "großen Erfolg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl": Vor dem Landgericht Hamburg hat der Münchner Pay-TV-Sender eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt.

Dem Importeur Zehnder ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten "verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sogenannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern" (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).

Gleichzeitig ordnete das Landgericht Hamburg an, dass die Zehnder GmbH "sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben" habe.

Vertriebswege vom Importeur bis zum Endkunden werden verfolgt

In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot des Bezahl-Senders ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Premiere lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.

Das Landgericht Hamburg unterstützt den Münchner Sender. So haben die Richter den Importeur angewiesen "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".

Gleichzeitig bereitet Premiere eine umfassende Klage auf Schadensersatz vor gegen den Importeur Zehnder und gegen alle an diesem Handel beteiligten Personen. Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Premiere: "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist für uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl. Wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen und solche Straftaten weiterhin konsequent und mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Dabei nutzen wir nicht nur alle Möglichkeiten des Strafrechts aus, sondern wir werden all jene, die sich damit auf Kosten anderer bereichern wollen, zusätzlich noch mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen zur Rechenschaft ziehen. Im Interesse unserer ehrlichen Abonnenten werden wir außerdem auch die Käufer dieser Receiver strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Die illegale Nutzung des Premiere Programms ist kein Kavaliersdelikt."

Seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 sind sogenannte patchbare Free-To-Air-Receiver, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, massenhaft nach Deutschland eingeführt worden. Dabei haben Importeure nach Ansicht des Pay-TV-Senders "wohlwissend in Kauf genommen, dass in den Geräten bewusst Vorrichtungen vorinstalliert waren, mit deren Hilfe man das Sicherheitssystem von Premiere umgehen konnte."

Für Premiere hat dieses illegale Geschäft gravierende Folgen. So wurde der Zuwachs an Abonnenten seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 stark gebremst. Sicherheitshalber legte das Münchner Unternehmen ein Sparpaket in zweistelliger Millionenhöhe auf, um die Ausfälle zu kompensieren.

Aber auch für die Receiver-Industrie, die dem allgemeinen Rechtskodex folgt und Piraterie nicht unterstützt, hat die illegale Konkurrenz laut Aussage des Bezahlsenders negative Auswirkungen, die zu Umsatzeinbußen führten und eventuell sogar den Abbau von Arbeitsplätzen nach sich ziehen könnte.

Durch die Ausnutzung aller juristischen Möglichkeiten will Premiere die bereits vorbereiteten und angekündigten technischen Gegenmaßnahmen flankieren. Wie bereits berichtet, führt das Unternehmen im zweiten Quartal neue Verschlüsselungssysteme ein.

Hans Seger: "In Kürze wird es wieder so sein, dass ausschließlich ehrliche Kunden das Programm von Premiere exklusiv genießen können. Wir haben alle Voraussetzungen geschaffen, um dem kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl das Handwerk zu legen. Mit den neuen Verschlüsselungssystemen werden alle illegalen Receiver nicht mehr funktionieren. Wer also so ein Gerät besitzt, macht sich nicht nur strafbar, sondern er hat sein Geld zum Fenster rausgeworfen." (go)

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