BVT fordert schnellere Umsetzung der Schuldrechtsmodernisierung

18.06.2001
Der Bundesverband Technik des Einzelhandels eV (BVT) fordert zur Eile bei der Beschlussfassung zum Schuldrecht-Modernisierungsgesetz auf. Denn insbesondere dem technisch orientierte Einzelhandel müsse ein angemessener Zeitraum zur Umsetzung der neuen Vorschriften bleiben.

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels eV (BVT) fordert zur Eile bei der Beschlussfassung zum Schuldrecht-Modernisierungsgesetz auf. Denn insbesondere dem technisch orientierte Einzelhandel müsse ein angemessener Zeitraum zur Umsetzung der neuen Vorschriften bleiben.

Die Neufassung des Schuldrechts schließt beispielsweise die Vorschriften der EU-Garantie-Richtlinie ein, die bis zum 1. Januar 2002 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Bislang liegt lediglich der Regierungsentwurf in der Beschlussfassung vom 9. Mai vor und die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag stehen noch aus. Erfolgen diese erst im Herbst 2001, reicht nach Meinung des BVT den etwa 45.000 Fachhandelsbetrieben der Vorlauf nicht mehr aus, um sich auf die neuen Bestimmungen einzusetellen.

Inhaltlich begrüßt der Bundesverband jedoch den Kabinettsbeschluss zum Schuldrecht-Modernisierungsgesetz. So gewähren die neuen Richtlinien dem Handel unter anderem bei Gewährleistungsschäden einen Regressanspruch gegenüber seinen Vorlieferanten. Außerdem wurde die Garantie von den ursprünglich in Erwägung gezogenen drei Jahren nun doch auf nur zwei Jahre herabgesetzt.(kj)

Zur Startseite