BVT: Umsetzung beschleunigen

28.06.2001

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) fordert zur Eile bei der Beschlussfassung zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz auf. Denn insbesondere dem technisch orientierten Einzelhandel müsse ein angemessener Zeitraum zur Umsetzung der neuen Vorschriften bleiben.

Die Neufassung des Schuldrechts schließt beispielsweise die Vorschriften der EU-Garantierichtlinie ein, die bis zum 1. Januar 2002 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Bislang liegt lediglich der Regierungsentwurf in der Beschlussfassung vom 9. Mai vor; die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag steht noch aus. Erfolgt diese erst im Herbst 2001, reicht nach Meinung des BVT den etwa 45.000 Fachhandelsbetrieben der Vorlauf nicht mehr aus, um sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen.

Inhaltlich begrüßt der Bundesverband jedoch den Kabinettsbeschluss zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. So gewähren die neuen Richtlinien dem Handel unter anderem bei Gewährleistungsschäden einen Regressanspruch gegenüber Vorlieferanten. Außerdem wurde die Garantie von den ursprünglich in Erwägung gezogenen drei Jahren nun doch auf nur zwei Jahre angesetzt. (kj)

www.bvt-ev.de

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