Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in dem Prozess, den die
"Verwertungsgesellschaft (VG) Wort" gegen die Canon Deutschland GmbH führt,
zugunsten Canons entschieden. Demnach dürfen für Drucker keine pauschalen
Abgaben für Urheberrechte erhoben werden.
VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte
auch Drucker mit Abgaben belegen, die als Ausgleich für private Kopien an
Autoren und Verlage fließen sollten. "In erster Linie sind Drucker jedoch
keine Kopiergeräte. Das positive Urteil zeigt unmissverständlich, dass dies
auch die Auffassung der Richter ist", erläutert Jeppe Frandsen,
Geschäftsführer Canon Deutschland.
Bereits im Januar 2007 hatten die Richter in dem Verfahren VG Wort gegen Epson
Kyocera Mita und Xerox zu Ungunsten von VG Wort entschieden Nun konnte sich
auch Canon vor dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen VG Wort behaupten.
(Aktenzeichen OLG Düsseldorf: I-20 U 186/06)
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf begrüßt auch Bernhard
Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes BITKOM: "Das
Gericht hat dem zweifelhaften Versuch der VG Wort, Drucker mit Abgaben zu
belegen, eine Absage erteilt. Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie,
um am PC geschützte Inhalte zu kopieren. Dazu braucht es vor allem einen
Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen."
Das Verfahren kann noch vor den Bundesgerichtshof in Revision gehen. (bb)