Canon gewinnt vor Gericht gegen VG-Wort

19.11.2007
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in dem Prozess, den die "Verwertungsgesellschaft (VG) Wort" gegen die Canon Deutschland GmbH führt, zugunsten Canons entschieden. Demnach dürfen für Drucker keine pauschalen Abgaben für Urheberrechte erhoben werden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in dem Prozess, den die

"Verwertungsgesellschaft (VG) Wort" gegen die Canon Deutschland GmbH führt,

zugunsten Canons entschieden. Demnach dürfen für Drucker keine pauschalen

Abgaben für Urheberrechte erhoben werden.

VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte

auch Drucker mit Abgaben belegen, die als Ausgleich für private Kopien an

Autoren und Verlage fließen sollten. "In erster Linie sind Drucker jedoch

keine Kopiergeräte. Das positive Urteil zeigt unmissverständlich, dass dies

auch die Auffassung der Richter ist", erläutert Jeppe Frandsen,

Geschäftsführer Canon Deutschland.

Bereits im Januar 2007 hatten die Richter in dem Verfahren VG Wort gegen Epson

Kyocera Mita und Xerox zu Ungunsten von VG Wort entschieden Nun konnte sich

auch Canon vor dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen VG Wort behaupten.

(Aktenzeichen OLG Düsseldorf: I-20 U 186/06)

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf begrüßt auch Bernhard

Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes BITKOM: "Das

Gericht hat dem zweifelhaften Versuch der VG Wort, Drucker mit Abgaben zu

belegen, eine Absage erteilt. Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie,

um am PC geschützte Inhalte zu kopieren. Dazu braucht es vor allem einen

Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen."

Das Verfahren kann noch vor den Bundesgerichtshof in Revision gehen. (bb)

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