Wichtiges Thema für IT-Händler

CE-Kennzeichnung – eine neue Abmahnfalle

12.11.2009
Einschlägige Abmahner haben ein neues "Arbeitsgebiet" gefunden. Einzelheiten von Johannes Richard.

Einschlägige Abmahner haben sich zurzeit darauf spezialisiert, Fehler bei der Bewerbung oder der Kennzeichnung von Produkten mit der "CE-Kennzeichnung" abzumahnen.

Was ist eigentlich die CE-Kennzeichnung?

Durch die CE-Kennzeichnung wird die Übereinstimmung des Produktes mit EU-Richtlinien deutlich gemacht. Durch die Anbringung eines CE-Kennzeichens bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Diese Kennzeichnung wird in der Regel durch den Hersteller selbst aufgebracht, eine unabhängige Prüfung erfolgt in der Regel nicht. Dies ist anders, wenn nach der CE-Kennzeichnung eine vierstellige Zahl dargestellt wurde. In diesem Fall wurde ein Konformitätsverfahren durchgeführt. Da es bei bestimmten Produktgruppen verpflichtend ist, dass ein CE-Kennzeichen angebracht ist, stellt ein CE-Kennzeichen kein Gütesiegel dar und lässt im Übrigen auch keinen Rückschluss auf die Qualität eines Produktes zu.

Letztlich dient die CE-Kennzeichnung dazu, um Produkte im europäischen Binnenmarkt verkehrsfähig zu machen. Besondere Prüfungsanforderungen oder Voraussetzungen für den Vertrieb von Waren einzelner EU-Länder sollten durch die einheitliche Kennzeichnung gerade vermieden werden.

Folgende Produktgruppen unterliegen einer Kennzeichnungspflicht (Auszug):

- Haushaltskühl- und gefriergeräte (96/57/EG),

- Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG),

- Spielzeug (2009/48/EG),

- Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten) (89/336/EWG), (2004/108/EG ab 19. Juli 2009)

- Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG),

- Nichtselbsttätige Waagen (90/384/EWG),

- Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG, novelliert durch 2007/47/EG ab 21. März 2010),

- Maschinen (98/37/EG, 2006/42/EG ab 29. Dezember 2009),

- Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und (99/5/EG),

- Messgeräte (2004/22/EG)

(Quelle: Wikipedia)

Verantwortlich für die Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produktes. Ein Hersteller außerhalb der EU benötigt einen in der Europäischen Union niedergelassenen Bevollmächtigten. Ist dies nicht der Fall, trifft die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung den Importeur bzw. Verkäufer.

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