Cebit: IT-Rechtler sagt, was bei der Spam-Abwehr erlaubt ist

19.03.2004
Um der täglichen Werbemüll-Flut Herr zu werden, setzen immer mehr Firmen Spam-Filter ein. Die herausgesiebten E-Mails dürfen aber nicht immer ohne weiteres gelöscht werden. Was Unternehmen beim Einsatz von Anti-Spam-Software beachten müssen, darüber weiß der Stuttgarter Rechtsanwalt und IT-Rechtler Horst Speichert Bescheid. Den Cebit-Besuchern in Hannover gewährt er Einblicke in die rechtlichen Aspekte der Spam-Abwehr: Täglich um zwölf Uhr kann man Speichert am Stand des Sicherheitsspezialisten Brightmail (Halle 17, G15) treffen, und sich erläutern lassen, in welchen Fällen ein Unternehmen bei der Spam-Abwehr stolpern kann und wie man diese am besten umgeht. (mf)

Um der täglichen Werbemüll-Flut Herr zu werden, setzen immer mehr Firmen Spam-Filter ein. Die herausgesiebten E-Mails dürfen aber nicht immer ohne weiteres gelöscht werden. Was Unternehmen beim Einsatz von Anti-Spam-Software beachten müssen, darüber weiß der Stuttgarter Rechtsanwalt und IT-Rechtler Horst Speichert Bescheid. Den Cebit-Besuchern in Hannover gewährt er Einblicke in die rechtlichen Aspekte der Spam-Abwehr: Täglich um zwölf Uhr kann man Speichert am Stand des Sicherheitsspezialisten Brightmail (Halle 17, G15) treffen, und sich erläutern lassen, in welchen Fällen ein Unternehmen bei der Spam-Abwehr stolpern kann und wie man diese am besten umgeht. (mf)

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