ChannelPartner-Vertragstipp der Woche: Risikobewertung

20.10.2004
Zu einem guten Vertrag gehört neben den internen Planungen und der Einschätzung der (finanziellen) Möglichkeiten des Vertragspartners auch eine Risikobewertung. Dabei spielen nicht nur die rechtlichen Risiken, sondern auch die technischen und finanziellen Risiken eine Rolle und sind als Planungsfaktoren in die überlegungen zur Vertragsgestaltung mit einzubeziehen.

Zu einem guten Vertrag gehört neben den internen Planungen und der Einschätzung der (finanziellen) Möglichkeiten des Vertragspartners auch eine Risikobewertung. Dabei spielen nicht nur die rechtlichen Risiken, sondern auch die technischen und finanziellen Risiken eine Rolle und sind als Planungsfaktoren in die überlegungen zur Vertragsgestaltung mit einzubeziehen.

In der Praxis ist die Risikobewertung häufig schwierig. Ein finanzielles Risiko lässt sich beispielsweise noch relativ einfach mit Bürgschaften abfangen. Die Risikobewertung von technischen Problemen ist dagegen schwieriger, da zum Teil im Rahmen von längeren Vertragsbeziehungen und Projekten unvorhergesehene technische Probleme auftreten können.

Darüber hinaus können Risikofaktoren sich untereinander verstärken und miteinander vernetzt sein. Dies führt dazu, dass in vielen Bereichen das tatsächliche Risiko nicht geplant und errechnet werden kann. Dennoch sollte die Risikobewertung als eigener Bestandteil der Vertragsplanung betrachtet werden.

Folgende Risikofaktoren sind zu bewerten: technische Probleme, beispielsweise wenn es sich um Pilotprojekte handelt; personelle und/oder organisatorische Probleme, wenn beispielsweise Spezialisten des anderen Vertragspartner ausfallen; Verständigungs- und Kommunikationsprobleme; finanzielle Schwierigkeiten, weil beispielsweise die Bonität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vertragspartners nicht abschließend geklärt werden kann; Veränderung von technischen Umgebungen und Märkten, die Umplanungen notwendig machen.

Das Eintreten der jeweiligen einzelnen Risikofaktoren ist mit einem Prozentsatz der Wahrscheinlichkeit des Eintritts zu bewerten. Daneben ist abzuschätzen, wie stark der Projekterfolg gefährdet ist, wenn sich mehr als ein Problem realisiert. Ergänzend ist die Frage zu klären, inwieweit Auffangplanungen und Alternativen möglich sind.

Der Tipp: Die Phase der Vertragsplanung ist der richtige Zeitpunkt, Risiken zu erfassen und zu bewerten, die für das Projekt mit hoher Wahrscheinlichkeit relevant werden können. So ergibt sich die Möglichkeit, Auffangplanungen mit in das Vertragskonzept einzubauen. Insbesondere wenn technische Veränderungen und Unwägbarkeiten zu befürchten sind, sollte im Vertrag ein Verfahren zur änderung der vereinbarten Leistungen mit enthalten sein. RA Thomas Feil

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