CHECKLISTE KLEINE AG

14.06.1996
VorgangVorschriftenErgebnis.Quelle: Knorr, Reinsch und Partner

VorgangVorschriftenErgebnis.Quelle: Knorr, Reinsch und Partner

Gründungsablauf (Neugründung)

Anmeldung zum Handelsregister

Hauptversammlung

Kontrolle der AG

(Gesetzlich vorgeschrieben ab

Bilanzsumme > 5,3 Millionen Mark Umsatz > 10,6 Millionen Mark

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt > 49)

Gründungsprotokoll

Satzung

Bestellung

Abschlußprüfer

Aktiennominale und-kapital

Fälligkeit der Einlage,

Registervollmacht

Gründungsprotokoll und Protokoll der 1. Aufsichtsratsitzung, Gründungsbericht, Einzahlungsbestätigung, Gründungsaufwand und Empfänger, Unterschriften der Vorstände

Gewinnverwendung

Übertragung von Anteilen

Prüfung des Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer

Verkürzte Bilanz und Anhang

Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses wird im Handelsregister eingereicht.

Veröffentlichung spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag

Wahl des ersten Aufsichtsrats und Bestellung des Vorstands. Eine Einpersonengründung ist möglich (ñ 2 AktG)

Einzahlung der fälligen Einlagen bei einem Grundkapital von mindestens 100.000 Mark

Gründungsprüfung, wenn Vorstände/Aufsichträte auch Aktionäre sind

Eintragung ins Handelsregister und Bekanntmachung nach ñ 40, Aktiengesetz (AktG). Die teure Einzelverbriefung kann ausgeschlossen werden.

Die AG ist eine juristische Person

Per Satzung kann bei einer nicht börsennotierten AG dafür gesorgt werden, daß die Gewinne an die Aktionäre ausgeschüttet werden müssen. Die Entscheidung über die Gewinnverwendung treffen Vorstand, Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

Aktien lassen sich ohne notariellen Vertrag einfach übertragen.

Poolverträge und Namensaktien sind möglich.

Transparente Bilanz: Der Substanz- und Ertragswert muß klar erkennbar sein.

Attraktivität für Anleger

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