Chef muss tolerant sein

17.11.2006
Von jlp 

Auch bei mehrfacher Missachtung von Arbeitsanweisungen der Vorgesetzten ist nicht immer eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Die Richter gaben damit der Klage eines Verkäufers gegen ein Möbelgeschäft statt und erklärten dessen sofortige Entlassung für unwirksam (LAG Frankfurt, Az.: 8 Sa 765/05).

Die Vorgesetzten hatten von ihren Verkäufern verlangt, täglich Berichte zu erstellen, aus denen das Kaufverhalten der Kundschaft hervorgehen sollte, um so den Umsatz zu steigern. Der Arbeitnehmer erstellte aber auch nach einer entsprechenden Abmahnung diese Berichte nicht, sondern kündigte von sich aus das Arbeitsverhältnis zum Ende der regulären Kündigungsfrist drei Monate später. Dazwischen kam jedoch die fristlose Kündigung der Firma.

Die Richter hielten diese fristlose Kündigung für überzogen, da es dem Arbeitgeber durchaus zumutbar gewesen sei, den Arbeitnehmer noch drei Monate lang zu beschäftigen, zumal das Erstellen von Tagesberichten nicht zu den Kernarbeitspflichten eines Möbelverkäufers gehört. jlp/MF

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