Chef muss zustimmen: Zwangsurlaub wegen Schneechaos

18.01.2006
Kann ein Mitarbeiter seinen Urlaubsort nicht verlassen, hat das zumindest Folgen für sein Urlaubskonto oder sogar das nächste Gehalt.

Wie schön wäre es, noch ein paar Urlaubstage dranzuhängen? Das denkt fast jeder Urlauber, wenn die Ferien zu Ende gehen. Anders sieht es allerdings aus, wenn man unfreiwillig länger am Urlaubsort verweilen muss - beispielsweise weil der Urlaubsort durch heftiges Schneetreiben von der Außenwelt abgeschnitten wird. Was zunächst wild romantisch klingt, kann jedoch arbeitsrechtliche Folgen haben.

Denn was passiert, wenn man durch solch eine schneebedingte Naturkatastrophe nicht pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen kann? Muss man mit der Kündigung rechnen oder ist der Chef verpflichtet, dafür sogar Sonderurlaub zu geben? Nach Auskunft von ARAG Experten liegt hier eine so genannte objektive Dienstverhinderung vor, denn schließlich ist der Skiurlauber nicht für das übermäßige Schneetreiben verantwortlich.

Der Chef muss daher zwar einer zwangsweisen Urlaubsverlängerung zustimmen, die allerdings zu Lasten des Urlaubskontos des betroffenen Mitarbeiters geht. Ist der Jahresurlaub bereits aufgebraucht, muss der Arbeitnehmer notfalls unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Anders wird die subjektive Dienstverhinderung behandelt, wie z.B. Todesfälle in der Familie oder gerichtlich wahrzunehmende Termine - hier bleibt der Lohnanspruch des Arbeitnehmers erhalten. (mf)

Zur Startseite