Chef nicht für Fehler der Vorgänger verantwortlich

21.11.2002

Der Geschäftsführer einer GmbH wird erst mit seiner Bestellung für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich. Das pflichtwidrige Verhalten früherer Geschäftsführer kann ihm grundsätzlich nicht zugerechnet werden (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 123/00). (jlp)

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