Computer-Angebot muss sofort lieferbar sein

19.09.2002

Begründet ein in der Werbung blickfangmäßig herausgestelltes PC-Komplettangebot bei dem angesprochenen Verbraucher die Erwartung einer sofortigen Mitnahmemöglichkeit, so erwartet ein Kaufinteressent im Allgemeinen nicht nur das Vorhandensein eines ausreichenden Warenvorrats im Geschäftslokal (Lieferfähigkeit), sondern auch, dass ihm die Ware - selbst wenn es zur Herbeiführung des Auslieferungszustands noch einer in wenigen Minuten zu erledigenden Endmontage bedarf - sofort ausgehändigt wird. Ist diese Mitnahmemöglichkeit nicht gewährleistet, weil der Verkäufer den PC beispielsweise erst bei seinem Lieferanten bestellen muss, dann ist diese Werbung unlauter und muss eingestellt werden (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 254/97). (jlp)

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