ComputerPartner-Service: Experten beantworten Ihre Fragen zum Elektroschrottgesetz

02.05.2006
Das Elektroschrottgesetz ist nun eingeführt. Die Registrierung muss abgeschlossen sein. Nun steht die Einführung der RoHS-Richtlinien vor der Tür.

Obwohl schon seit geraumer Zeit in Kraft getreten, wirft das Elektroschrottgesetz immer noch viele Fragen auf, sei es Registrierung oder Entsorgung. Gerade kleinere Hersteller, Importeure oder Assemblierer tun sich mit der Umsetzung des ElektroG manchmal recht schwer.

Ab dem 1.7.2006 tritt zudem die RoHS-Richtlinie der EU in Deutschland in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Geräte mit gefährlichen Substanzen mehr verkauft werden.

Was ist für den Handel dabei zu beachten? Sind alte Lagerbestände davon ausgenommen?

Wie sieht es mit Reparaturen von älteren Geräten aus? Dürfen hier auch nicht RoHS-konforme Bauteile und Baugruppen eingesetzt werden?

Vielleicht haben Sie selbst spezielle Fragen zum Elektroschrottgesetz und zur RoHS-Richtlinie? Mailen Sie uns Ihre Fragen und Probleme.

Wir werden Ihre Fragen mit Experten erörtern und die Antworten auf ComputerPartner.de in nächster Zeit veröffentlichen. (jh)

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