Computerrecht

25.03.1999

Der Vertrieb einer Software, die es ermöglicht, Manipulationen am Mag- netstreifen einer Kreditkarte vorzunehmen, ist verboten, weil es hierdurch zu Straftaten kommen kann. Mit dieser Begründung untersagten die Richter am Landgericht Frankfurt/Main den Verkauf eines Softwareprogramms, das es ermöglichte, die Magnetstreifen von Kreditkarten so zu verändern, daß beispielsweise das Gültigkeitsdatum oder das Tageskreditlimit heraufgesetzt werden konnte. Solche Software dient nach Auffassung der Richter der Vorbereitung von Straftaten. Der Verkauf und der Vertrieb von Produkten dieser Art verstößt gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und ist zu untersagen (Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 3-12 O 207/97). (jlp)

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